Allerdings müssen die Eltern entweder den Kinderzuschlag über die Familienkasse erhalten, oder aber im Bezug der Arbeitsgemeinschaft (Arge) stehen.
Nur dann werden auch die 100 Euro im Rahmen vom Bürgerentlastungsgesetz an den Berechtigten ausgezahlt.
Bei jungen Kindern wird grundsätzlich die allgemeine Schulpflicht angenommen. Ab ca. dem 14. Lebensjahr kann die Familienkasse jedoch eine Schulbescheinigung als Nachweis anfordern. Aber gerade dies kann natürlich im Monat August sehr schwierig werden, da die meisten Schulen geschlossen haben.
Die Nachzahlung kann zu dem erst dann erfolgen, wenn die Bescheinigung eingeschickt wurde. Nicht besonders genial…. Zumindest muss die Auszahlung nicht extra beantragt werden, da diese automatisch im Laufe vom August ausgezahlt wird… ja… genau… im Laufe des Monats. Es gibt also keinerlei festen Auszahlungstermine. Auch die Annahme, dass die 100 Euro zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden könnten, ist nicht mit Erfolg gekrönt. Wieder nicht besonders genial… irgendwie ziemlich planlos wie ich finde.
Aber alleine die Tatsache, dass Familien mit jungen Kindern in einer finanziell angespannten Situation unterstützt werden, ist eine sehr gute Sache! Und 100 Euro pro Kind sind wirklich nicht zu verachten. Wenn man darüber nachdenkt, was die Schulsachen so zum Teil kosten, dann ist die Hilfe absolut gerechtfertigt. Empfänger von dem Wohngeld gehen allerdings leider leer aus und erhalten keinerlei Leistungen.
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LG
Simon
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Ich finde es gut, dass man das beantragen kann. Aber erst ab August? Da hat doch wohl wieder einer nicht nachgedacht. Einige Schulutensilien müssen doch schon vorab besorgt werden! Aber danke für den Tipp!
Hallo Mia_Rose,
es ist schon etwas befremdlich, dass man die Leistungen nicht VOR Schulanfang erhält, weil man DA ja auch die Kosten hat. Aber naja…
Hauptsache es gibt was
LG & eine schöne Woche!
Simon
also ich muss sagen ich habe keine 100 € bekommen für die schulsachen ..
mein sohn ist 12j
wo kann ich denn erfragen ob ich sowas bekomme
ich habe auch keinen zuschlag für schulutensilien erhalten , meine große is 18 jahre geht wieder zur schule (berufsbildende schule ) die kleine is 11 jahre , wir beziehen ALG 2 , haben wir somit anspruch auf das geld , und kann ich es jetzt noch nachbeantragen ?? lg schubi
Hi Ihr Beiden,
also… eigentlich müsstet Ihr doch die Leistung bekommen – seltsam. Ich prüf das morgen nochmal! Nicht, dass ich mich da am Ende noch verhauen habe und Ihr müsst das extra beantragen oder irgendwer hat die Leistung für euch abgeschafft – dass glaube ich aber nicht
Ich geb euch morgen nochmal Rückmeldung!
LG
Simon
Hab`s auf die schnelle nochmal nachgeschlagen. Mist – Ihr müsst die Leistung extra beantragen und im Zweifel sogar mit Quittungen belegen, was Ihr gekauft habt.
Könnt Ihr mir nochmal Rückmeldung geben, was euer Sachbearbeiter dazu sagt? Ich würde da auf jeden Fall mal nachfragen!
LG
Hallo,meine Kleine geht nächstes Jahr zur Schule. Ich bekomme selbstverständlich Kindergeld. Dazu Wohngeld und HartzIV: Habe ich dann Anspruch auf die 100€? Weil geschrieben wurde,daß Empfänger von Wohngeld keine Ansprüche haben!
Wann sollte ich das denn ca beantragen fürs Schuljahr
2011/12?
Mfg,Ramon
Hallo Ramon,
ich müsste nochmal deine Situation klären. Du erhälst Wohngeld und das ALG II gleichzeitig?
Hallo Simon,
ja, ich habe vor 3Monaten von der Arge nen Antrag für Wohngeld bekommen und beziehe seitdem Wohngeld und ALG II gleichzeitig für mich und meine Tochter.
Dazu kommt noch Unterhalts-Vorschuss und natürlich Kindergeld.
Ich hoffe,daß du damit nun alle nötigen Infos hast.
Schonmal Danke für deine Mühe.
Gruß,Ramon
P.S.: Achja, ich wohne in Kiel,Schleswig-Holstein. Falls das noch wichtig sein sollte….
Hallo
habe da auch mal eine Frage. Undzwar wollte ich wissen ob man jedes Jahr die einmalzahlung bekommt? Und wenn auch dieses Jahr 2011 ob ich es bei der Kindergeldkasse beantragen muss? LG Sabine
Hallo Sabine,
meines Wissens nach, ist für dieses Jahr kein Kindergeldbonus vorgesehen. Das meintest du, mit der Einmalzahlung, oder?
LG
Simon
wir bek jetz geld fürs leben von arbeitsamt für mich 364 und für meine tochter 291 und auf den arbeitsamt schr steht nix drin das die jetz kindergeld bekommt muß ich das jetz das arbeitsamt neuen schreiben geben lassen ……..
bek meine tochter das kindergeld extra noch oder bleibt es 291 euro da wir eine bedarfsgemeinschaft machen …..
helfen sie mir was bekomme ich das extra noch oder ist das 291 mit drin von hartz4
lg.j.bähr