Allgemeine Informationen zum Zivildienst

Die Einberufung erfolgt seid Mitte 2008 immer zum Monatsanfang und ist Kindergeld schädlich. Es wird also kein Kindergeld gezahlt ( §63 EStG ). Der Anruf bei der Familienkasse ist bei oder vor der Einberufung sinnvoll, da sonst eine Überzahlung stattfinden könnte. Mehr Informationen in meinem älteren Artikel: -Hier klicken-

Das gleiche gilt auch für den Wehrdienst.

Liebe Grüße

Simon

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    Simon Schröder ist ein begeisterter Blogger und freut sich über jeden Kommentar. Fragen zum aktuellen Kindergeld, Elterngeld oder auch dem Kinderzuschlag beantwortet er gerne. Dabei ist es ihm aber auch wichtig zu betonen, dass eine rechtskräftige Aussage nur von den Behörden selber kommen kann.

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