Die Einberufung erfolgt seid Mitte 2008 immer zum Monatsanfang und ist Kindergeld schädlich. Es wird also kein Kindergeld gezahlt ( §63 EStG ). Der Anruf bei der Familienkasse ist bei oder vor der Einberufung sinnvoll, da sonst eine Überzahlung stattfinden könnte. Mehr Informationen in meinem älteren Artikel: -Hier klicken-
Das gleiche gilt auch für den Wehrdienst.
Liebe Grüße
Simon