Als Bufdi Kindergeld?

Als Bufdi Kindergeld?

Der Bundesfreiwilligendienst ist ja noch recht neu und wurde vor kurzem von der Bundesregierung fast im Rekordtempo verabschiedet.

Jedoch so schnell, dass manche Behörden nun mit der Umsetzung Schwierigkeiten haben, da noch einiges im Unklaren ist.

So auch bei der Familienkasse, obwohl diese dafür auch nichts kann! Sie ist ebenso die Leidtragende, wie wir – im Prinzip.

Der Beginn war für einige Bufdi`s bereits schon der 01.07.2011.

Was ist der Bundesfreiwilligendienst?

Der Bundesfreiwilligendienst soll ja als Ersatz zu Wehr- und Zivildienst herhalten.

Mit aller Macht versucht jetzt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Erfindung als eine großartige Leistung und Chance für die Bufdi`s darzustellen. Immerhin werden wohl  tausende Zivi`s fehlen.

Ohne die, können aber gerade die Kernbereiche wie die Seniorenbetreuung kaum realisiert werden.  Das Problem könnte sein, warum viel Jugendliche die Arbeit nicht machen wollen, dass man als Wehr- oder Zivildienstleistender noch einen Rechtsanspruch auf das Kindergeld hatte. Mit der neuen Form als Bufdi jedoch noch nicht!

Man liest auf der Internetseite vom BFD solche Sätze wie: „Nichts erfüllt mehr, als gebraucht zu werden.“ Das mag auch so sein, aber wenn man selber finanzielle Verluste erleiden muss, WEIL man anderen Menschen hilft… Sorry, dass passt einfach nicht zusammen.

Beim nächsten Mal vielleicht nicht erst Gesetze verabschieden, Internetauftritte veröffentlichen, Geld für Werbung ausgeben und erst dann gesetzliche Fehlstellungen nachbessern?!

Wie geht’s mit dem Kindergeld weiter?

Das passende Gesetz wird wohl erst im November verabschiedet werden, doch was macht man bis dahin?

Immerhin stellt das Kindergeld für viele von uns eine wichtige Geldeinnahmequelle dar und kann nicht so einfach ohne Probleme ausgeglichen werden. Und auch der Bezug einer Waisenrente könnte erheblich gefährdet sein.

In meinen Augen ein Unding und ein schlimmer Fehltritt der Regierung. Ein Gesetz zu entwerfen und dieses dann nicht passend zu untermauern. Wenn man bis zum Jahresende durchhält, sollte jedoch eine Nachzahlung drin sein. Wollen wir das mal so hoffen.

Ich hab noch einen interessanten Artikel der Saarbrücker Zeitung im Netz gefunden, der ebenfalls über diese Problematik berichtet. Schaut mal rein, klingt ebenfalls sehr interessant.

LG
euer Simon
Bildquellen:
Artikelbild und oben links: ©panthermedia.net Tom Lachemund
Bild unten rechts: ©panthermedia.net Bastian Hengge

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