Behinderte Kinder haben es oftmals sehr schwer. Das sieht der Gesetzgeber genauso, daher gilt auch folgende Regelung.
Behinderte Kinder, die bereits vor dem 25. Lebensjahr als Schwerbehindert gelten, erhalten Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Sie müssen aber außerstande sein sich selbst zu unterhalten. Dann kann das Kindergeld bis in das hohe Alter gezahlt werden! Maßgeblich ist i.d.R. der Nachweis eines Schwerbehindertenausweises oder eines gleichwertigen Dokumentes.
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LG
Simon
Hallo
Habe eine tochter die 100 % behindert mit H ist sie ist 21 Jahre get in eine BehintertenWekstatt bekommt da 120 .- Euro vom Sozilamt bekomme ich eine Grudsicherung für sie nun will man mir das Kindergelt nivcht mehr auszahlen und dem Sozilamt Überweisen darf die Familienkasse das .
Gruß Harald Mau