Behinderte Kinder und das Kindergeld

Behinderte Kinder haben es oftmals sehr schwer. Das sieht der Gesetzgeber genauso, daher gilt auch folgende Regelung.

Behinderte Kinder, die bereits vor dem 25. Lebensjahr als Schwerbehindert gelten, erhalten Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Sie müssen aber außerstande sein sich selbst zu unterhalten. Dann kann das Kindergeld bis in das hohe Alter gezahlt werden! Maßgeblich ist i.d.R. der Nachweis eines Schwerbehindertenausweises oder eines gleichwertigen Dokumentes.

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LG

Simon

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    Simon Schröder ist ein begeisterter Blogger und freut sich über jeden Kommentar. Fragen zum aktuellen Kindergeld, Elterngeld oder auch dem Kinderzuschlag beantwortet er gerne. Dabei ist es ihm aber auch wichtig zu betonen, dass eine rechtskräftige Aussage nur von den Behörden selber kommen kann.

    1 Comments to “Behinderte Kinder und das Kindergeld”

    1. Harald Mau sagt:

      Hallo
      Habe eine tochter die 100 % behindert mit H ist sie ist 21 Jahre get in eine BehintertenWekstatt bekommt da 120 .- Euro vom Sozilamt bekomme ich eine Grudsicherung für sie nun will man mir das Kindergelt nivcht mehr auszahlen und dem Sozilamt Überweisen darf die Familienkasse das .
      Gruß Harald Mau

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