Berechnung des Elterngeldes auf dem Prüfstand? Tausende von steuerpflichtigen Geringverdienern sind betroffen.

Immer wieder hagelte es wegen der Berechnung des Elterngeldes Kritik. Nun hat das Sozialgericht in Gotha die passende Worte dazu gefunden – unverhältnismäßige Härte!

Was ist der Grund?

Geringverdiener, die auf Ihr Gehalt keine Lohnsteuer zahlen müssen, können natürlich auch keine Werbekosten im Jahr gelten machen. Aber die Werbekostenpauschale in Höhe von 920 Euro p.a. wird zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Die Folge ist klar – weniger Elterngeld! Im Durchschnitt immerhin 30 Euro pro Monat.

Diese Problematik soll nun auch der Bundesregierung vorgetragen werden. Aber eine Änderung der Berechnungsgrundlage scheint äußerst unwahrscheinlich, wenn man sich die aktuelle Finanzsituation vor Augen führt. Hoffen werde ich trotzdem und drücke allen Betroffenden die Daumen.

Alles Liebe
Simon

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    Simon Schröder ist ein begeisterter Blogger und freut sich über jeden Kommentar. Fragen zum aktuellen Kindergeld, Elterngeld oder auch dem Kinderzuschlag beantwortet er gerne. Dabei ist es ihm aber auch wichtig zu betonen, dass eine rechtskräftige Aussage nur von den Behörden selber kommen kann.

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