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Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Was versteht man eigentlich unter Kindergeld / Kinderfreibetrag?

Bei den Bezeichnungen Kinderfreibetrag / Kindergeld handelt es sich um staatliche Leistungen, die Eltern in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt werden.

Beim Erhalt des Kindergeldes bzw. Kinderfreibetrages handelt es sich nicht nur um Sozialleistungen und Förderungen für Familien.

Konkret geht es um den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums Ihres Kindes.

Wann kann ich diese Leistungen beziehen?

Am Ende eines Jahres kann der Kinderfreibetrag mit der Steuererklärung in Anspruch genommen werden. Hier muss allerdings das Kindergeld für das zurückliegende Jahr zurückgezahlt werden, da beide Leistungen nicht gemeinsam bezogen werden dürfen.

Kindergeld

Abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder, jedoch unabhängig vom Einkommen wird das Kindergeld in Form einer Steuervergütung monatlich vom Staat gezahlt.

Seit dem 01.01.2010 erhalten Erziehungsberechtigte monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 184 €.

Für das dritte Kind 190 € und für das vierte bzw. jedes weitere Kind je 215 € bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Sollte Ihr Kind arbeitslos oder arbeitssuchend sein, lässt sich das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr verlängern. In Ausnahmefällen können Sie Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr Ihres Kindes beantragen, sofern es studiert, zur Schule geht oder z.B. eine Berufsausbildung durchläuft. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Kindergeld über das 27. Lebensjahr hinaus zu beziehen, sollte Ihr Kind z.B. ein freiwilliges soziales Jahr abgeleistet haben.

Kinderfreibetrag

Alternativ zum Kindergeld können Sie den Kinderfreibetrag beziehen. Hier wird der Betrag jährlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingeräumt. Die Höhe des Kinderfreibetrages entspricht dem Mindestbedarf eines Kindes an Unterhalt, Erziehung, Betreuung und Ausbildung. Die Grundvoraussetzung für den Kinderfreibetrag ist also die Abgabe der Einkommensteuererklärung (inkl. der Anlage Kind). Seit 2010 steht Eltern ein Freibetrag von 7.008 € je Kind zu.

Wann Kinderfreibetrag / Kindergeld?

Welche Leistung sinnvoll ist, bestimmt die „Günstiger Prüfung“ in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung.

Bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung wird die Prüfung automatisch durchgeführt und diese entscheidet über die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages.

Sofern der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird, ist das empfangene Kindergeld für das zurückliegende Jahr zurückzuzahlen.

Diese Rückzahlung erfolgt meist mit einer direkten Verrechnung mit der Steuerrückerstattung im Rahmen der abgegebenen Einkommensteuererklärung.

Das Wichtigste zum Schluss:

Auch Besserverdienende sollten durchaus das Kindergeld beantragen, da das Finanzamt den Freibetrag des Kindergeldes abrechnet, auch wenn die Eltern diese Leistung nicht beantragt haben.

Für erwachsene Kinder, die sich z.B. in einer Ausbildung befinden, können die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen bis zum Grundfreibetrag steuerlich berücksichtigt werden, vorausgesetzt das Kind weist kein oder lediglich ein geringes Vermögen auf. Angerechnet werden eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes, die 624 € übersteigen.

Quelle: Kinderfreibetrag im KONZ Steuerlexikon

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net P. Pelz
Oben-Rechts: ©panthermedia.net Jörg Schmalenberger
Mitte-Links: ©panthermedia.net Marc Dietrich
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Kosta Kostov

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