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Das Kind wird 18 und ist volljährig – Kindergeld?

Das Kind wird 18 und ist volljährig – Kindergeld?

Der Kindergeldanspruch ist mit der Volljährigkeit des Kindes grundsätzlich beendet. Für die Weiterbewilligung verschickt die Familienkasse aber frühzeitig den passenden Antrag ( KG 1v ) und die allgemein gültigen Zusatzformulare ( KG 5, KG 5a und KG 5b ).

Nun ist die aktuelle Situation von dem erwachsenden Kind zuklären. Im Prinzip ist ein Kindergeldbezug bis zum 25. Lebensjahr möglich. Behinderte Kinder können unter Umständen ein lebenlang Kindergeld beziehen – solange wie die Eltern leben! Bei allen Kindern ist immer der Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge zu beachten – hier nachzulesen.

Schreib deine aktuelle Situation als Kommentar. Ich kann Dir dann gerne sagen, ob noch Kindergeldanspruch über dem 18. Lebensjahr hinaus vorhanden ist.

Liebe Grüße

Simon

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