Das Kind wird 18 und ist volljährig – Kindergeld?

Der Kindergeldanspruch ist mit der Volljährigkeit des Kindes grundsätzlich beendet. Für die Weiterbewilligung verschickt die Familienkasse aber frühzeitig den passenden Antrag ( KG 1v ) und die allgemein gültigen Zusatzformulare ( KG 5, KG 5a und KG 5b ).

Nun ist die aktuelle Situation von dem erwachsenden Kind zuklären. Im Prinzip ist ein Kindergeldbezug bis zum 25. Lebensjahr möglich. Behinderte Kinder können unter Umständen ein lebenlang Kindergeld beziehen – solange wie die Eltern leben! Bei allen Kindern ist immer der Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge zu beachten – hier nachzulesen.

Schreib deine aktuelle Situation als Kommentar. Ich kann Dir dann gerne sagen, ob noch Kindergeldanspruch über dem 18. Lebensjahr hinaus vorhanden ist.

Liebe Grüße

Simon

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    Simon Schröder ist ein begeisterter Blogger und freut sich über jeden Kommentar. Fragen zum aktuellen Kindergeld, Elterngeld oder auch dem Kinderzuschlag beantwortet er gerne. Dabei ist es ihm aber auch wichtig zu betonen, dass eine rechtskräftige Aussage nur von den Behörden selber kommen kann.

    6 Comments to “Das Kind wird 18 und ist volljährig – Kindergeld?”

    1. Naddl sagt:

      Hallo Simon,
      Ich bin 18, habe einen kleinen Sohn und gehe ofiziell seit ein bis 2 Monaten nicht mehr zur Schule, da ich Erziehungsurlaub habe.
      Kann ich dann trotzdem noch Kindergeld bekommen?

      MFG

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    2. Simon sagt:

      Hallo Naddl,

      freu mich über Deine Frage, grundsätzlich gibt es Möglichkeiten! Sry.
      für die späte Antwort. Ich hab seid ca. 17 Uhr einen Serverausfall und
      habe damit zukämpfen. Deine Frage beantworte ich Dir aber gerne direkt.

      Das Thema ist ein bisschen umfangreicher, ich versuch es daher so
      einfach wie möglich zuhalten.

      Wenn Du vorher in der Schule warst und aufgrund der Geburt pausierst und
      dir ein Arzt eine Bescheinigung aufgrund des Mutterschutzgesetz
      ausstellt, dann kannst Du zumindest eine Zeit weiter das Kindergeld
      erhalten. Den genauen Zeitraum müsste ich Morgen nachschlagen.

      Wenn Du Dich jetzt um die Erziehung kümmerst und daher keine Zeit für
      Deine Ausbildung aufbringen kannst, dann hast Du leider keinen Anspruch
      mehr auf das Kindergeld.

      Du könntest Dich aber auch zu einer Abendschule oder ähnliches anmelden
      ( es gibt spezielle Angebote für junge Mütter ) mit mindestens 10
      Unterrichtsstunden in der Woche. Dann würdest Du auch wieder Kindergeld
      erhalten.

      Also: Wenn Du eine Ausbildung weiter nachweisen kannst, bekommst das
      Kindergeld weiter! Wenn Du weitere Infos brauchst, oder ich es
      vielleicht nochmal näher erklären soll, dann schreib mir bitte. Die
      Serversache liegt mir gerade im Nacken :D

      LG
      Simon

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    3. canamaus sagt:

      Hallo Simon,

      mein 20jähriger Sohn ist im Juni mit dem Fachabi fertig und muss jetzt noch ein 6monatiges Praktikum nachweisen.
      (2jährige höhere Berufsfachschule zum Kaufmännischen Assistenten)
      Nun ist mir aufgefallen dass die Schule auf dem Formular für die Kindergeldkasse “Schulbesuch endet Juni 2010″ vermerkte.
      [b]Wird während des Praktikums weiter Kindergeld gezahlt?[/b]

      Problem ist noch dass er dieses Praktikum in Kanada absolvieren möchte.
      Er ist mit einer Kanadierin liiert und hat sich für ein Working Holiday- Visum beworben.
      [b]Erhält man auch für Praktika im Ausland Kindergeld?[/b]

      Vielen Dank im Vorraus.
      Gruß Anja

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    4. Simon sagt:

      Hallo Anja,

      gerne beantworte ich Dir Deine Frage:

      Während des Praktikums wird weiter Kindergeld gezahlt – auch im Ausland. Du musst jedoch eine Praktikumsbestätigung bei der Familienkasse einreichen.

      Diese muss den Inhalt, den Ort und den Zeitraum beinhalten. Ruf am besten schon jetzt bei der Familienkasse an und fordere das Formblatt ” Praktikumsbescheinigung” und den KG5 ” Erklärung über die Einkünfte und Bezüge” an.

      Die Bestätigung wird ja in Englisch erfolgen, daher muss diese die Familienkasse dann noch übersetzen lassen. Im Zweifel kann es aktuell bis zu 8 Wochen dauern, bis der Vorgang abgeschlossen und bewilligt ist.

      Verschicke diese Dokumente auch per Einwurf-Einschreiben, damit diese auch auf jeden Fall ankommen.

      Konnte ich Dir Deine Frage beantworten oder hast du noch Rückfragen?

      LG
      Simon

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    5. Faniloa sagt:

      Ich werde in ein paar Tagen 18 und gehe zwar noch zur schule, aber nur noch bis zum Sommer. Danach wollte ich bis Studiumbeginn arbeiten. Solange ich nicht zu viel verdiene, bekomm ich noch Kindergeld oder?
      Und wenn ich nicht sofort einen Studienplatz bekomme, sondern weiter arbeite ohne eine Ausbildung zu machen, bekomm ich nach 4 Monaten kein Kindergeld mehr, hoffe das ich das richtig verstanden habe, wenn nicht bitte korrigieren.

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    6. Simon sagt:

      Hi Faniloa,

      ich wünsch dir schonmal vorab viel Spaß bei deiner Geb.-Feier ;) .

      Grundsätzlich erhälst Du kein Kindergeld wenn du arbeitest. Wenn Du dich aber in dieser Zeit um deinen Studienplatz bemühst, bzw. dein Einschreibedatum -Bewerbung vorab schon erledigt hast, erhäls du auch in deiner Arbeitszeit das Kindergeld.

      ABER ACHTUNG!

      Wenn du in dieser Zeit Kindergeld erhälst, dann werden auch deine Einkünfte und Bezüge voll mit angerechnet. Im Zweifel kann das dazu führen, dass für das ganze Kalenderjahr 2011 kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

      Zusätzlich benötigst du noch das Formular ” Mitteilung über ein Kind ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz”. Dort kann angegeben werden, dass Du Studiumssuchend bist. Damit löst du auch den Anspruch auf das Kindergeld aus.

      Darüberhinaus legt man i.d.R. eine kurze “Absichtserklärung” dabei. Das kann man formlos, auch handschriftlich auf ein DIN4-Blatt aufschreiben. Das sollte folgende Punkte enthalten:

      1. Wo möchtest Du studieren?
      2. Zu welchem Zeitpunkt ( Semesterbeginn )
      3. Welches Studienfach bzw. Fächer?

      Wenn Du das näher erklärt haben möchtest, können wir uns das gerne via Skype, eMail oder Telefon nochmal näher anschauen. Manchmal ist es im Gespräch einfacher zu erklären ;) .

      Hat dir das schon so geholfen?

      LG
      Simon

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