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Der Bundesfreiwilligendienst und kein Kindergeld?

Der Bundesfreiwilligendienst und kein Kindergeld?

Wenn du dich dem Bundesfreiwilligendienst anschließen möchtest, solltest du dich vorher genau informieren, denn unter Umständen können dir dadurch gravierende Nachteile entstehen.

Ein großes Thema ist dabei das Kindergeld.

Erhältst du während dem Bundesfreiwilligendienst überhaupt Kindergeld?

Was ist, wenn der Bundesfreiwilligendienst beendet wurde und gibt es überhaupt Alternativen zum Bundesfreiwilligendienst?

All das sind Fragen über die du dir Gedanken machen musst und die beantwortet werden möchten.

Kein Anspruch auf Kindergeld während dem Bundesfreiwilligendienst!

Wie so oft ist es auch hier wieder der Fall. Ein Gesetz wird erlassen und „auf den Markt geworfen“.

Ausgereift ist es allerdings noch nicht und bedarf wirklich vieler Korrekturen, die aber wiederum Zeit brauchen.

Du bist gerade genau in der Zeit, in der das Gesetz zum Bundesfeiwilligendienst noch nicht ausgereift ist.

Momentan sieht es so aus, dass du keinen Kindergeldanspruch hast, während du den Bundesfreiwilligendienst ableistest.

Vorausgesetzt natürlich, dass sich der Anspruch auf Kindergeld nicht aus einem anderen Grund ableiten lässt. Wenn du also noch nicht volljährig bist, erhältst du zum Beispiel in jedem Fall Kindergeld.

Dadurch, dass jetzt noch kein Kindergeldanspruch besteht, solltest du dir gründlich überlegen, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, anstatt dem Bundesfreiwilligendienst.

Lebt der Kindergeldanspruch nach dem Bundesfreiwilligendienst wieder auf?

Grundsätzlich gilt, dass der Kindergeldanspruch nach dem Absolvieren vom Bundesfreiwilligendienst wieder aufleben wird und du also danach auch das Kindergeld erhalten würdest.

Vorausgesetzt du erfüllst alle grundsätzlichen Bedingungen zum Anspruch auf Kindergeld.

Wenn du also beispielsweise nach dem Bundesfreiwilligendienst ein Studium beginnst und kein Geld nebenher verdienst, das über den Grundfreibetrag 2011 schießt, bekommst du wieder Kindergeld.

Ab 2012 wird übrigens keine Einkommensprüfung mehr geben!

Doch es gibt auch Ausnahmen zum Kindergeldbezug: Angestellte im Öffentlichen Dienst erhalten nämlich das Kindergeld von den entsprechenden Ministerien. Und dort gilt, je nach Tarifvertrag, dass das Kindergeld nicht wieder aufleben wird.

Das kann besonders erhebliche finanzielle Nachteile bringen, wenn du nach dem Bundesfreiwilligendienst ein langjähriges Studium beginnst.

Damit könnten die viele Jahre Anspruch auf das Kindergeld entfallen.

Es ist also unerlässlich sich vorher gründlich zu informieren, ob durch die Unterbrechung, aufgrund des Bundesfreiwilligendienstes, der Anspruch auf Kindergeld entfällt.

Weitere Nachteile können wiederum im Öffentlichen Dienst durch den Wegfall der Beihilfen entstehen. Auch hierüber sollte man sich genau informieren.

Welche Alternativen besitzt Du?

Sollte für dich einer der oben genannten Fälle eintreten, kommt natürlich der Bundesfreiwilligendienst für dich noch nicht infrage.

Alternativen sind andere Freiwilligendienste. Hierbei sind zum Beispiel der Jugendfreiwilligendienst FSJ oder FÖJ zu nennen.

Bei diesen Freiwilligendiensten bleibt der Anspruch auf Kindergeld in jedem Fall bestehen.

Auch wenn das jetzt alles wie ein Horrorszenario aussieht. Die Bundesregierung wird bei diesem Gesetz natürlich nachbessern.

In den neuen Gesetzesentwürfen ist der Anspruch auf das Kindergeld auch während des Bundesfreiwilligendienstes bereits gegeben.

Das ist auch wichtig, um die Jugendlichen nicht zu vertreiben. Trotzdem ist gerade bei Angestellten im Öffentlichen Dienst Vorsicht geboten und es ist unerlässlich, sich genau zu informieren, damit es während oder nach dem Bundesfreiwilligendienst kein böses Erwachen gibt.

Es gibt noch viele Gesetzeslücken und für jeden Einzelfall kann es vielleicht noch eine Ausnahme geben.

Deshalb immer auch erst die Familienkasse anrufen und einfach nachfragen, wie sich das für einen selber im Einzelfall darstellen wird.

Das Ganze hin und her hätte man sich auch wirklich sparen können, wenn die gesetzbildenden Staatsorgane sich im Vorfeld intensivere Gedanken gemacht hätten! Kindergeld wird wohl in den meisten Fällen bewilligt und nachgezahlt werden – aber achtet immer auf Besonderheiten und Fallstricke!

Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Alles Gute
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net gualtiero boffi
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