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Elternzeit als Vater beantragen

Elternzeit als Vater beantragen

Elternzeit als Vater beantragen

Elternzeit als Vater beantragenFrüher war die Elternzeit noch unter der Bezeichnung Erziehungsurlaub bekannt. Doch inzwischen hat sich einiges geändert. Nicht nur die Bezeichnung, sondern vor allem auch die Rechte, die mit der Elternzeit verbunden sind, haben sich recht deutlich verbessert. Sie hat sich mehr an die heutige Zeit und die speziellen Bedürfnisse von Mutter und Vater angepasst.

Elternzeit kann man beantragen, wenn man mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt und es selbst betreuen will. Außerdem muss man seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und man darf während der Elternzeit keiner Beschäftigung nachgehen, die über 30 Wochenstunden hinausgeht. Warum also nicht mehr Zeit mit der Familie und den Kindern verbringen, und dann davon richtig profitieren? Besonders Väter können hier profitieren.

Auch Väter haben also ein Recht auf Teilzeit, wenn sie in einem Unternehmen mit mehr als fünfzehn Mitarbeitern und länger als sechs Monate beschäftigt sind, und können somit fünfzehn bis dreißig Stunden wöchentlich arbeiten. Grundsätzlich muss man aber keiner Tätigkeit nachgehen. Nach Wunsch kann jedoch bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit gearbeitet werden. Die Elternzeit kann dabei sogar unterbrochen oder geteilt werden. Der Vater kann unabhängig von der Mutter in Elternzeit gehen, oder sich die Elternzeit mit der Partnerin teilen. Vorteilhaft ist es, die Elternzeit für zwei Jahre anzumelden. Das dritte Jahr kann dann, bis zum achten Lebensjahr des Kindes, flexibel beansprucht werden.

Elternzeit als Vater beantragen und der Arbeitgeber

Man hat gesetzlichen Anspruch auf Längstens drei Jahre Elternzeit, wenn man sein Kind selbst betreut. Grundsätzlich ist daher keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Will man in Elternzeit gehen, muss man dies dem Arbeitgeber bis spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn mitteilen.

Bei der Meldung muss man sich über die jeweiligen Zeiträume verbindlich festlegen, wann man die Elternzeit innerhalb von zwei Jahren in Anspruch nehmen will. Vom Gesetz her können beide Elternteile auch gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen. Besonders in den ersten Wochen nach der Geburt wird dies gern genutzt, da man die Partnerin so optimal in der neuen Situation unterstützen kann.

Wichtig ist hier besonders auch für Väter die Elternzeit gründlich und frühzeitig zu planen. Der Sonderkündigungsschutz beginnt acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Der Antrag auf Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Auch bei Inanspruchnahme der Elternzeit unmittelbar nach dem Ende der Mutterschutzfrist sind diese sieben Wochen einzuhalten und der Antrag rechtzeitig, also in der ersten Woche nach dem Geburtstermin, einzubringen.

Um nicht doch gekündigt zu werden, muss man hier genau auf die Fristen achten und den Antrag nicht zu früh stellen. Das Arbeitsverhältnis lebt mit dem Ende der Elternzeit zu den ursprünglichen Bedingungen automatisch wieder auf. Wenn während der Elternzeit die Arbeitszeit verringert wurde, ist zum Ende der Elternzeit die ursprüngliche Arbeitszeit wieder gültig. Der Arbeitnehmer hat jedoch unter Umständen einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung.

Problemloser Wiedereinstieg ins Berufsleben auch für Väter

In dieser intensiven und spannenden Zeit ist es wichtig den Kontakt zur Berufswelt nicht ganz zu verlieren, um den Wiedereinstieg in den Beruf nicht allzu schwierig zu gestalten. Dazu ist es gut, den Kontakt zu dem Unternehmen zu halten und sich über eventuelle Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren und diese auch zu nutzen.

Werden Maßnahmen zur Weiterbildung durch den Arbeitgeber angeboten, trägt er auch die entstanden Kosten, die gegebenenfalls durch die Teilnahme anfallen. Verlangen kann der Arbeitgeber eine Teilnahme innerhalb der Elternzeit jedoch nicht. In erster Linie sollte man immerhin die Zeit mit dem Kind bzw. der Familie genießen und den Alltag mit dem Kind bestmöglich gestalten und organisieren. Ein wichtiges Argument für die Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter ist, dass hier die Möglichkeit besteht, eine besonders intensive Beziehung zum Kind aufzubauen. Die Elternzeit ist für viele Väter aber gleichzeitig auch eine große Herausforderung und harte Arbeit.

Man muss sich auf ständig wechselnde Ereignisse einstellen, dies fordert oft ein hohes Maß an Flexibilität und Organisationstalent. Bei mehreren Kindern, wie zum Beispiel bei Mehrlingen oder bei kurzer Geburtenfolge, stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit zu. Die Elternzeit des erstgeborenen Kindes kann übrigens unterbrochen und nach Absprache zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Mit der Zustimmung des Arbeitgebers können auch hier bis zu zwölf Monate Elternzeit bis zum achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.

Hinweis zum Erziehungsgeld

Der Rechtsanspruch auf Elterngeld und Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz dem BEEG verankert. Für die Dauer der Elternzeit wird das Erziehungsgeld ausgezahlt. Dies ist eine sogenannte Ersatzleistung, die man vom Staat ausbezahlt bekommt. Dieses kann bei den Erziehungsgeldstelle der Länder beantragt werden. Über 27 Prozent der Väter nehmen sich heute Elternzeit, wobei es jedoch regional sehr große Unterschiede gibt.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Monkeybusiness Images

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