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Es ist kaum bekannt, doch das 7. Kind hat Anspruch auf einmalig 500 Euro!

Es ist kaum bekannt, doch das 7. Kind hat Anspruch auf einmalig 500 Euro!

Die Ehrenpatenschaft

Unser Bundespräsident übernimmt ab dem 7.Kind eine sogenannte Ehrenpatenschaft. Dies ist in erster Linie von symbolischem Charakter. Es soll zeigen, dass Kinder in diesem Land wichtig und auch geschätzt sind. Eine wunderbare Geste die zusätzlich mit einer Urkunde gewürdigt wird. Zusätzlich erhalten die Eltern ein Patengeschenk in Höhe von 500 Euro! Eine hübsche Summe in der heutigen Zeit, so kann Weihnachten kommen 😀 .

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

Die Kinder müssen alle von einer Mutter oder einem Vater abstammen. Angenommende ( Adoptiv- ) Kinder sind jedoch leiblichen gleichgestellt! Es wird pro Familie nur einmal eine Patenschaft übernommen. Falls Du es für Dein 7. Kind versäumt hast den Antrag zustellen, dann kannst Du es aber bei jedem weiteren Kind noch beantragen. Das berechtigte Kind muss zudem auch Deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sein.

Insgesamt wurden bereits über 75 000 Ehrenpatenschaften übernommen. Es könnten wesentlich mehr sein wenn jeder diese Regelung kennen würde. Anträge erhälst Du bei deinem zuständigen Bürgerbüro, in der Regel ist dies im Stadthaus zufinden.

Alles Gute! Bei Fragen bitte wieder die Kommentarfunktion nutzen.

euer Simon

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