Familienkasse Aachen

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Familienkasse für Aachen

Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten Menschen extrem wichtige Gelder.

Ab der Geburt des Babys steht den Menschen hier in Deutschland üblicherweise auch das Kindergeld zu.

Die Beantragung erfolgt dabei über die Behörde, welche sich aber nicht immer vor Ort befinden muss. Anders als bei den meisten JobCentern erhalten Kindergeldkassen normalerweise ein weiteres Einzugsgebiet, was eine Zuordnung zum Wohnort nicht einfacher machen wird.

Wer im ö.D. seinen Dienst tut, kann die übliche Behörde aber nicht in Anspruch nehmen, da diese Personen eine Extrarolle besitzen.

Hier wird der eigene Arbeitgeber die Zahlungen übernehmen, und mit den üblichen Bezügen an den Kindergeldberechtigten auszahlen. Die Einreichung der Papiere vom staatlichen Kindergeld ist deswegen auch nicht über die üblichen Kindergeldkassen möglich. Falls die Frage offen ist, ob Sie im ö.D. tätig sind, sollten Sie einmal Ihren Dienstherrn darauf ansprechen, um die Situation zu klären.

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Es ist nicht mehr nötig, immer persönlich vorzusprechen. Die Anträge und Papiere für die Bewilligung vom Kindergeld sind darüber hinaus auch über das Netz einsehbar und können gedownloadet werden.

Für wen ist das Kindergeld gedacht?

Man kann sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld für Familien erhält, der hier auch ein süßes Kind geboren hat. Die Steuergelder vom Bürger sind daür mit eingeplant, um die Eltern zu unterstützen und das regelmäßige Haushaltseinkommen zu verbessern.

Die Eltern wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Beihilfe für die Versorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die noch jungen Eltern auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich relevant, damit man seinen Nachwuchs bestmöglichst unterstützen kann.

Das Kindergeld kann aber auch dann ausgezahlt werden, wenn der Nachwuchs in einem EWR- oder EU-Land sich aufhält – beispielsweise Norwegen, Island, Liechtenstein. Detaillierte Angaben zur Beantragung vom Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer Familienkasse und auf Litia.de.

Das Kindergeld ganz kinderleicht erhalten!

Eigentlich ist der Erhalt vom Kindergeld für Familien total mühelos und leicht, weil die Formulare der Behörde fantastisch gefertigt wurden.

Bei dem ersten Nachwuchs in der frischen Familie benutzt man das Formular „KG1“. Wenn es sich jedoch um das zweite Kind handelt, was geboren wurde, kann auch der stark vereinfachte Antrag „KG1k“ verwendet werden.

Prinzipiell werden bloß grundsätzliche Angaben erfragt, wie zum Beispiel den Vorname, den Nachname, das Geschlecht und das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, der Familienstand und, sofern auch bekannt, die Angaben vom Vater des Kindes.

Wenn man dann den Antrag auf das Kindergeld bearbeitet, ist es im Übrigen auch sehr relevant, dass man mit preisgibt, ob man im Staatsdienst arbeitet. Dient man dem Land, ist die Dienststelle für die Bewilligung vom Kindergeld verantwortlich. Bevor man dann den Fragebogen unterschreibt und wegschickt, sollte man auch wirklich darauf aufpassen, dass die Kontoverbindung richtig angegeben wurde. Ebenso ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Index der Behörden die genaue Behörde zum Versand wählt.

Darüber hinaus ist jetzt noch zu berücksichtigen, dass die Bescheinigung über die Entbindung im Original mitgeschickt wird. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die Urkunde der Geburt! Diese verbleibt immer bei den Eltern. Im Allgemeinen sind im Übrigen 4 Geburtsbescheinigungen beim zuständigen Standesamt verfügbar.

Es ist im Übrigen wichtig, dass unbedingt beide Eltern den Antrag für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Erziehungsberechtigten unverheiratet, wird zum Beispiel der Begriff Ehegatte auf dem Antrag durchgestrichen und Vater oder Mutter hingeschrieben werden.

Sind die Erziehungsberechtigten getrennt lebend, so ist es erforderlich unten rechts, an der Stelle, an der grundsätzlicheigentlich der Vater unterschreibt, alleinerziehend hingeschrieben werden.

Angestellte im ö.D. und Beamte müssen das Kindergeld über ihren Dienstherrn beantragen und erhalten. Dort sollten sich die zukünftigen Kindergeldbezieher auch informieren, da die Anträge ganz und gar anders sein können.