Familienkasse Berlin-Mitte

Familienkasse Berlin-Mitte

Familienkasse für Berlin Mitte

Kinderzuschlag und Kindergeld sind für die meisten von uns sehr wichtige Gelder. Ab der Geburt des ersten Kindes steht den meisten Menschen in der BRD üblicherweise auch das Kindergeld zu. Die Beantragung erfolgt dabei über die Familienkasse, welche sich allerdings aber nicht immer am Wohnort befindet. Anders als bei den vielen Arbeitsagenturen erhalten Familienkassen grundsätzlich ein größeres Einzugsgebiet.

Wer im ö.D. arbeitet, kann die übliche Familienkasse aber bedauerlicherweise nicht nutzen, da diese Personengruppen eine Sonderrolle besitzen. Hier muss der zuständige Dienstherr die Zahlungen übernehmen. Eine Einreichung der Unterlagen vom staatlichen Kindergeld ist deshalb auch nicht über die regulären Familienkassen möglich. Falls es nicht geklärt ist, ob Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, sollten Sie den Arbeitgeber darauf ansprechen, um die Frage zu klären.

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Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man den Kinderzuschlag beantragen muss, kann man seine Kindergeldkasse auch anrufen und sich die Papiere zuschicken lassen, da das am simpelsten ist.

Wie kann man das Kindergeld am besten beantragen?

Prinzipiell steht das Kindergeld für Familien jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Diese Leistung vom Staat soll dazu verwendet werden, dass die Familien ein Stück weit finanziell entlastet werden, da die neue Situation für die Eltern nicht planbare Ausgaben mit sich bringen.

Die Eltern können darauf vertrauen, dass sie durch das Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist daher so wichtig, weil man sein Kind ja auch finanziell unterstützen können muss. Bloß von Liebe allein lebt man nunmal nicht. Es ist übrigens aber auch durchaus normal, dass das Kindergeld für im EWR-Ausland lebende Kinder ausgezahlt wird.

Dazu muss sich das Kind in einem EWR Land aufhalten. Für das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens interessante Web-Angebote, wie arbeitsagentur.de und litia.de.

An sich ist der Erhalt vom Kindergeld für Familien total reibungslos und leicht, weil die Unterlagen der Kindergeldkasse großartig gefertigt wurden. Die eigentlichen Dokumente für die Antragsstellung vom Kindergeld bestehen aus immer zwei Anträgen. Dem „Hauptantrag auf Kindergeld“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“. Die Verwendbarkeit ist spürbar davon abhängig, ob es das erste oder zweite Baby in der Familie ist.

Die verwendeten Daten bestehen in der Regel nur aus dem Vor- und Zunamen, dem Geschlecht, sowie ein paar anderen leichten Angaben. Der leibliche Vater muss logischerweise ebenfalls angegeben werden. Ist man im ö.D. tätig, sollte man dies auf jeden Fall mit angeben. Immerhin sind dann nicht die normalen Kindergeldkassen zuständig, sondern der Dienstherr. Außerdem sollten die Kindergeldbezieher wirklich darauf achten, dass sie ihre Kontoverbindung mit angeben, damit ihnen das Kindergeld auch rechtzeitig auf ihr Konto überwiesen werden kann. Danach wird der Fragebogen noch unterzeichnet zurückgesendet.

Noch ein letzter Hinweis ist übrigens sehr relevant. Bei dem Kindergeldantrag muss auch immer die originale Geburtsbescheinigung anbei gelegt werden. Duplikate dürfen von der Familienkasse nicht anerkannt werden. Deswegen ist es auch ratsam, alle Unterlagen per Einschreiben zu versenden. Für eine einfachere Übersicht, sind an dieser Stelle nochmals alle Geburtsbescheinigungen aufgelistet, die man brauchen wird:

  1. Geburtsbescheinigung für Erziehungsgeld
  2. Kindergeldbescheinigung
  3. Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke
  4. Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse

Es ist übrigens bedeutend, dass unbedingt beide Eltern den Fragebogen für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Eltern ehelos, kann auch der Begriff Ehegatte auf dem Antrag durchgestrichen und Erzeuger oder Mama hingeschrieben werden.

Bei den Personen im ö.D. sind die Arbeitgeber verantwortlich. Die gewöhnliche Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Weitere Informationen wird man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.