Familienkasse Bonn

Familienkasse Bonn

Familienkasse für Bonn

Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten Eltern sehr wichtige Leistungen, da man darauf angewiesen ist.

Ab Geburt des ersten Kindes steht den Menschen hier in der BRD in der Regel auch das Kindergeld zu.

Die Antragsstellung erfolgt dabei selbstverständlich über die Familienkasse, welche sich allerdings aber nicht immer am Wohnort befindet. Anders als bei den meisten Arbeitsagenturen erhalten Kindergeldkassen normalerweise ein weiteres Einzugsgebiet für die Bearbeitung der Unterlagen.

Wer im ö.D. seinen Dienst tut, kann die normale Kindergeldkasse aber leider nicht in Anspruch nehmen, da diese Personengruppen eine Sonderrolle einnehmen.

Hier muss der zuständige Dienstherr die Zahlungen vom Kindergeld übernehmen, und mit den gewöhnlichen Bezügen an den Berechtigten auszahlen.

Die Einreichung der Unterlagen vom Kindergeld ist deswegen auch nicht über die üblichen Familienkassen möglich.

Falls Zweifel darüber besteht, ob Sie im ö.D. arbeiten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen.

Die zuständige Familienkasse Bonn mit Öffnungszeiten und dem Anfahrtsweg.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Bonn

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist heute nicht mehr nötig, immer persönlich vorzusprechen. Die Formulare und Anträge für die Bewilligung vom Kindergeld und Kinderzuschlag sind auch über das Internet einsehbar und können ausgedruckt werden.

Das Problem Kindergeld ist nicht immer einfach. Hier gibt es aber eine astreine Unterrichtung.

Grundsätzlich steht das Kindergeld für Familien jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Da es unserem Staat bewusst ist, dass Kleinkinder eine unglaubliche Menge Geld kosten werden, werden Familien mit dem Kindergeld belohnt. Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie durch das Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Art der Unterstützung verlassen. Das ist wirklich wichtig, damit man sein Kind bestmöglichst fördern kann.

In der BRD ist es gebräuchlich, dass das Kindergeld ab dem ersten Tag der Entbindung bewilligt wird. Man muss aber auch die ausgefüllten Dokumente zur Familienkasse schicken.

Prinzipiell ist es nebenbei bemerkt normal, dass das Kindergeld auch außerhalb von der BRD gezahlt werden darf. Für zusätzliche Angaben würde ich die Familienkasse anrufen. Umfangreiche Aussagen zur Beantragung vom Kindergeld erhalten Sie bei Ihrer Kindergeldkasse und auf Litia.de.

Wie beantrage ich das Kindergeld?

Die Bearbeitung vom Kindergeld ist grundsätzlich besonders einfach. Meist wird es noch nicht einmal erforderlich, bestimmte Daten aus den persönlichen Ordnern hervorzuholen. Die eigentlichen Formulare für die Antragsstellung vom Kindergeld für Familien bestehen aus immer zwei Fragebögen. Dem „Hauptantrag auf Kindergeld“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“. Die Nutzbarkeit ist merklich davon abhängig, ob es sich um das erste oder zweitgeborene Baby handelt.

Die verwendeten Angaben bestehen grundsätzlich einzig aus dem Geschlecht und den Namensangaben, wie noch ein paar anderen leichten Informationen. Der leibliche Erzeuger muss natürlich ebenfalls angegeben worden sein.

Wenn man dann den Antrag auf das Kindergeld ausfüllt, ist es übrigens auch besonders wichtig, dass man mit aufschreibt, ob man im öffentlichen Dienst arbeitet. Dient man dem Staat, ist der Dienstherr für die Bewilligung vom Kindergeld zuständig. Ebenso sollten die Antragsteller unbedingt darauf achten, dass sie ihre Bankdaten mit aufschreiben, damit ihnen das Kindergeld auch passend auf ihr Konto überwiesen werden kann. Im Weiteren wird der Fragebogen noch unterschrieben zurückgesendet.

Reicht man nun den Antrag für das Kindergeld ein, muss noch die richtige Bescheinigung zur Geburt für die Beantragung vom Kindergeld beigelegt werden. Vier Nachweise gibt es : Die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld und zusätzlich noch die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse. Dieses Dokument muss stets per Einwurfeinschreiben original an die Familienkasse geschickt werden.

Es ist im Übrigen wichtig, dass auf jeden Fall beide Elternteile den Antrag für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Erziehungsberechtigten ehelos, wird beispielsweise auch der Begriff Ehemann auf dem Fragebogen durchgestrichen und Kindsvater oder Mutter hingeschrieben werden.

Bei den Leute im öffentlichen Dienst sind die Arbeitgeber zuständig. Die normale Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Weitere Informationen kann man als Angstellter im öffentlichen Dienst von seiner Personalstelle bekommen.