Familienkasse Chemnitz

Familienkasse Chemnitz

Familienkasse für Chemnitz

Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten von uns sehr wichtige staatliche Förderungen.

Ab Geburt des ersten Kindes steht den Menschen in der BRD meistens auch das Kindergeld zu.

Die Beantragung erfolgt über die Kindergeldkasse, welche sich aber nicht immer vor Ort befindet. Anders als bei den Arbeitsämtern erhalten Kindergeldkassen normalerweise ein größeres Einzugsgebiet, was die Zuordnung zum Wohnort nicht einfacher machen dürfte.

Wer im Auftrag vom Staat arbeitet, kann die normale Kindergeldkasse aber bedauerlicherweise nicht in Anspruch nehmen, da diese Personen eine Extrarolle einnehmen.

Hier muss der Arbeitgeber die Zahlungen vom Kindergeld übernehmen, und mit den gewöhnlichen Bezügen an den Berechtigten auszahlen. Die Beantragung vom Kindergeld ist deshalb auch nicht über die üblichen Familienkassen möglich. Falls Zweifel darüber besteht, ob Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen, um die Frage zu klären.

Die zuständige Familienkasse Chemnitz mit Besuchszeiten und Anfahrtsweg.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Chemnitz

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist nicht mehr ein Muss, stets selbst vorzusprechen. Die Formulare und Anträge für die Beantragung vom Kindergeld sind zudem auch über das Netz einsehbar und können ausgedruckt werden.

Wem steht das Kindergeld für Familien zu?

Man kann sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld erhält, der hier auch ein süßes Kind auf die Welt gebracht hat. Diese Leistung vom Steuerzahler soll dazu dienen, dass die noch jungen Familien finanziell entlastet werden können, da die neue Situation für die Verbraucher unvorhergesehene Ausgaben mit sich bringen. Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie durch das Kindergeld für Familien monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Beihilfe für die Versorgung des Kindes erhalten. In der Tat ist es so enorm wichtig, weil man sein Kind ja auch vom Geld her versorgen können muss. Ausschließlich von Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.

Übrigens ist es aber auch durchaus üblich, dass das Kindergeld für Kinder die im Ausland leben gezahlt wird. Dazu muss das Kind aber in einem EWR Land leben.Nähere Aussagen über das Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Kindergeldkasse und auf kindergeld-auszahlungstermine.de.

Die Beantragung vom Kindergeld ist grundsätzlich äußerst problemlos. In der Regel ist es nicht einmal erforderlich, bestimmte Daten aus den persönlichen Unterlagen hervorzuholen. Die grundsätzlichen Anträge für die Beantragung vom Kindergeld für Familien fügen sich aus zwei Formularen zusammen. Dem „Hauptantrag auf Kindergeld“ und dem „KG1k“. Die Verwendbarkeit ist davon abhängig, ob es sich um das erstgeborene oder zweitgeborene Baby handelt.

Im Prinzip werden allein allgemeine Informationen erfragt, wie zum Beispiel den Nachname, Vorname, das Geschlecht und das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, der Familienstand und, sofern auch vorhanden, die Angaben vom Erzeuger des Babys.

Wenn man dann den Antrag auf das Kindergeld für Familien ausfüllt, ist es übrigens auch überaus relevant, dass man mit preisgibt, ob man für das Land arbeitet. Dient man dem Staat, ist die Dienststelle für die Bearbeitung vom Kindergeld für Familien zuständig. Ist man mit den üblichen Angaben soweit fertig und will man dann den Kindergeldfragebogen unterschreiben und verschicken, ist auch immer darauf zu achten, dass die Kontoverbindung fehlerfrei angegeben wurde. Ferner ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Index der Familienkassen die genaue Behörde zum Versand wählt.

Wird nun das Formular auf Kindergeld beantragt, muss noch die richtige Bescheinigung zur Geburt für die Beantragung vom Kindergeld beigelegt werden. Vier Geburtsdokumente gibt es : Die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse, die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld und halt auch die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld. Dieses Dokument muss per Einschreiben an die Familienkasse versendet werden.

Wenn nun sicher sämtliche Fragen auf dem Antrag komplett wahrheitsgemäß beantwortet wurden, muss nur noch unterschrieben werden und die Dokumente wie die Geburtsurkunde werden anbei gelegt. Das war es schon und bald kann das Kindergeld regelmäßig bezahlt werden.

Bei den Menschen im öffentlichen Dienst sind die Dienstherrn verantwortlich. Die gewöhnliche Familienkasse ist hierfür nicht zuständig.