Familienkasse Dortmund

Familienkasse Dortmund

Familienkasse für Dortmund

Die Kindergeldkasse Dortmund ist für das Kindergeld verantwortlich und bearbeitet dazu auch die Papiere.

Wann immer Nachwuchs das Licht der Welt erblickt hat, ist die Familienkasse die Anlaufstelle, wenn es um die Bewilligung von Kindergeld geht. Anders wie bei dem Arbeitsamt ist die Kindergeldkasse leider nicht in jedem Landkreis auffindbar.

Möchte man seine Dokumente einreichen, kann man normalerweise auch persönlich vor Ort die Familienkasse besuchen. Selbstverständlich ist es dabei auch möglich seine Lage ausführlich zu beleuchten, Anträge mitzunehmen und sich dabei nach dem Bearbeitungsstand zu informieren. Die Besuchszeiten der Kindergeldkasse ist übrigens immer von Stelle zu Stelle völlig unterschiedlich. Ihre Kindergeldkasse Dortmund für Kinderzuschlag.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Dortmund

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist nicht mehr ein Muss, stets persönlich vorzusprechen. Die Unterlagen und Anträge für die Beantragung vom Kinderzuschlag sind auch über das Internet einsehbar und können ausgedruckt werden.

Wem steht das Kindergeld zu?

Im Großen und Ganzen steht das Kindergeld jedem zu, der in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat. Diese Leistung von der Familienkasse soll dazu dienen, dass die Familien finanziell unterstützt werden können, damit es ihnen besser geht. Die Eltern können darauf zählen, dass sie aufgrund vom Kindergeld für Familien regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zuschuss für die Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist deswegen so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch vom Geld her unterstützen können muss. Nur von Liebe allein lebt man nunmal nicht.

Das Kindergeld wird in Deutschland für unsere Babys im Großen und Ganzen ab dem Tag der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Besonders wichtig dabei ist, dass man dafür die richtigen Papiere einreicht.

Im Prinzip ist es nebenbei bemerkt durchaus, dass das Kindergeld auch außerhalb von der BRD bezogen werden darf. Für zusätzliche Informationen würde ich die Familienkasse anrufen. Bezogen auf das Kindergeld gibt es im Internet übrigens informative Web-Angebote, wie kindergeld-auszahlungstermine.de und Litia.de.

Die Bearbeitung von dem Kindergeld ist an sich besonders einfach. Meist ist es nicht einmal notwendig, spezielle Daten aus den eigenen Ordnern herauszusuchen.

Bei dem neugeborenen Nachwuchs in der frischen Familie benutzt man das Formular „KG1“. Wenn es hingegen bereits das zweite Kind ist, was geboren wurde, kann auch der spürbar vereinfachte Antrag „KG1k“ verwendet werden.

Die benötigten Daten bestehen im Prinzip lediglich aus dem Vor- und Zunamen, dem Geschlecht, sowie ein paar anderen simplen Angaben. Der leibliche Kindsvater muss wie erwartet auch angegeben worden sein. Ist man im öffentlichen Dienst tätig, sollte man dies auf jeden Fall mit angeben. Immerhin sind dann nicht die üblichen Behörden zuständig, sondern der Dienstherr. Ferner müssen die zukünftigen Bezieher vom Kindergeld wirklich darauf achten, dass sie ihre Bankverbindung mit anzeigen, damit ihnen das Kindergeld für Familien auch passend auf ihr Konto gutgeschrieben werden kann. Im Folgenden wird der Fragebogen noch unterschrieben zurückgesendet.

Bei dem Kindergeldantrag sollte auch stets die Bescheinigung der Geburt beigelegt werden. Duplikate dürfen von der Familienkasse nicht angenommen werden. Darum ist es auch ratsam, alle Daten via Einwurfeinschreiben zu versenden. Um etwas Transparenz zu gewährleisten, werden hier nochmal die unterschiedlichen Bescheinigungen aufgeführt:

  1. Geburtsbescheinigung für Kindergeld
  2. Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke
  3. Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse
  4. Bescheinigung für das Elterngeld

Es ist übrigens bedeutend, dass auf jeden Fall beide Erziehungsberechtigte den Antrag für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Eltern ehelos, kann zum Beispiel der Begriff Ehemann auf dem Fragebogen weggestrichen und Vater oder Mutter hingeschrieben werden.

Sind die Eltern nicht mehr zusammen, so muss unten rechts, an der grundsätzlicheigentlich der Erzeuger unterschreibt, alleinerziehend hingeschrieben werden.

Bei den Leute im Staatsdienst sind übrigens die Dienstherrn zuständig. Die normale Behörde für das Kindergeld ist hierfür nicht verantwortlich.

Weitere Infos kann man als Angstellter im öffentlichen Dienst von seiner Personalstelle erhalten.