Familienkasse Duisburg

Familienkasse Duisburg

Familienkasse für Duisburg

Wer Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen möchte, der muss sich dafür dann an seine Familienkasse halten.

Einzige Ausnahme sind dabei Beamte im ö.D., da diese Personengruppen Kinderzuschlag und Kindergeld über den Arbeitgeber beantragen und beziehen dürfen.

Sind Sie in der normalen Wirtschaft tätig, oder aktuell selbständig, ist die übliche Kindergeldkasse für Sie zuständig.

Bei der Familienkasse für Duisburg können Sie Ihre Unterlagen abgeben, Kinderzuschlag beantragen, Antworten erhalten und ein persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Die Öffnungszeiten sind dabei je Behörde und je Ort verschieden, sodass sicherheitshalber vor einem Besuch vorab angerufen werden sollte.

Hier die zuständige Familienkasse für Duisburg inklusive den aktuellen Kundenzeiten.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Duisburg

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Wenn man den Kinderzuschlag beantragen will, sollte man die Kindergeldkasse auch im Vorfeld anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen.

Jetzt dein Kindergeld beantragen!

Grundsätzlich steht das Kindergeld jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Da der Vater Staat weiß, dass Neugeborene eine Menge Geld kosten werden, werden Familien mit dem Kindergeld unterstützt. Die Eltern können darauf vertrauen, dass sie aufgrund vom Kindergeld für Familien regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich bedeutend, damit man seinen Nachwuchs bestmöglichst unterstützen kann.

Es ist übrigens aber auch durchaus üblich, dass das Kindergeld für im EWR-Ausland lebende Kinder bewilligt wird. Dazu muss sich das Kind in einem EWR Staat aufhalten.Detaillierte Angaben zur Beantragung vom Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse und auf kindergeld-auszahlungstermine.de.

Das Kindergeld ganz kinderleicht beantragen!

Der Staat hat die Beantragung vom Kindergeld wirklich äußerst leicht gemacht. An und für sich werden dabei kaum persönliche Angaben verlangt. Bei dem neugeborenen Nachwuchs in der frischen Familie benötigt man den Antrag „KG1“. Wenn es aber bereits das zweitgeborene Kind ist, was geboren wurde, kann auch der stark vereinfachte Antrag „KG1k“ verwendet werden.

Die verwendeten Daten bestehen in der Regel bloß aus dem Geburtsdatum und Familiennamen, wie noch ein paar anderen leichten Angaben. Der leibliche Vater muss natürlich auch angegeben werden.

Darüber hinaus ist es sehr wichtig bei der Einreichung vom Antrag mit anzugeben, ob man im ö.D. tätig ist oder in einem anderen Bezirk dem Land dient. Abgesehen von den gewöhnlichen Fragen, die man nun beantwortet hat, ist auch die Kundgabe seiner Kontoverbindung relevant. Es gibt zwar die Möglichkeit, dass man sich das Kindergeld per Verrechnungsscheck zuschicken lässt, aber das dauert dann immer etwas länger.

Noch ein letzter Hinweis ist bedeutend. Bei dem Kindergeldantrag muss auch immer die Bescheinigung der Geburt anbei gelegt werden. Kopien können auf keinen Fall anerkannt werden. Daher ist es auch ratsam, die Daten per Einwurfeinschreiben zu verschicken.

Es ist übrigens wichtig, dass auf jeden Fall beide Erziehungsberechtigte den Fragebogen für das Kindergeld signieren. Sind die Erziehungsberechtigten nicht verheiratet, kann der Begriff Ehemann auf dem Antrag durchgestrichen und Kindsvater oder Mutter hingeschrieben werden.

Sind die Erziehungsberechtigten nicht mehr zusammen, so ist es erforderlich unten rechts, an der Stelle, an der üblichwerweise der Erzeuger unterschreibt, alleinerziehend hingeschrieben werden.

Für die Menschen im Staatsdienst sind im Übrigen die jeweiligen Dienstherrn verantwortlich. Die übliche Familienkasse ist hierfür nicht zuständig.