Familienkasse für Göttingen

Familienkasse für Göttingen

Familienkasse für Göttingen

Die Familienkasse Göttingen ist für das Kindergeld verantwortlich und kümmert sich auch um die Papiere.

Wann immer ein Baby das Licht der Welt erblickt hat, ist die Familienkasse also die richtige Anlaufstelle, wenn es um die Bewilligung und Beantragung von Kindergeld geht.

Anders wie bei den Arbeitsämtern ist die Familienkasse leider nicht in jedem Landkreis auffindbar.

Will man seine Papiere abgeben, kann man normalerweise auch selbst vor Ort die Familienkasse aufsuchen.

Dabei ist es fast immer auch möglich die eigene Situation ausführlich zu besprechen, weitere Anträge mitzunehmen und sich über die Bearbeitung zu informieren. Die Kundenzeiten der Familienkasse ist aber übrigens immer von Stelle zu Stelle vollkommen unterschiedlich.

Ihre Familienkasse Göttingen für Kinderzuschlag und Kindergeld.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Göttingen

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist heute nicht mehr ein Muss, immer persönlich vorzusprechen. Die Anträge und Papiere für die Bewilligung vom Kindergeld sind zudem auch über das Netz einsehbar und können heruntergeladen werden.

Kindergeld für Familien: Hier alle Infos!

Grundsätzlich steht das Kindergeld jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Da es unserem Vater Staat bewusst ist, dass Babys eine Unmenge Geld kosten werden, werden Erziehungsberechtigte mit diesen Steuergeldern belohnt.

Die Eltern können darauf vertrauen, dass sie aufgrund vom Kindergeld regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zuschuss für die Versorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld regelmäßig gezahlt wird, können sich die noch jungen Eltern auf diese Art der Unterstützung verlassen. Das ist wirklich bedeutend, damit man sein Kind optimal unterstützen kann.

Das Kindergeld wird in Deutschland für unsere Kids grundsätzlich ab dem ersten Tag der Entbindung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bewilligt. Besonders wichtig dabei ist, dass man immer die richtigen Unterlagen einreicht.

Prinzipiell ist es nebenbei bemerkt sogar möglich, dass das Kindergeld auch außerhalb von der Bundesrepublik Deutschland bewilligt werden darf. Weitere Angaben darüber kann man von der Familienkasse beziehen.

Über das Kindergeld gibt es im Internet übrigens interessante Seiten, wie litia.de und arbeitsagentur.de.

Wie bekomme ich das Kindergeld für Familien?

Die Beantragung von dem Kindergeld ist an sich sehr mühelos. Meist wird es noch nicht einmal notwendig, spezielle Angaben aus den eigenen Unterlagen hervorzuholen. Bei der Beantragung für das Kindergeld für Familien wird der Antrag „KG1“ benötigt. Geht es um einen Fragebogen für das weitere Kind, wird fast ausschließlich der Kurzfragebogen „KG1k“ benötigt.

Die benötigten Daten bestehen in der Regel nur aus dem Vornamen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum, wie noch ein paar anderen leichten Daten. Der leibliche Kindsvater muss logischerweise ebenfalls angegeben worden sein. Wenn man dann den Antrag auf Kindergeld ausfüllt, ist es übrigens auch besonders wichtig, dass man mit preisgibt, ob man im öffentlichen Dienst arbeitet. Dient man dem Land, ist der Dienstherr für die Bewilligung vom Kindergeld für Familien verantwortlich. Ist man mit den normalen Angaben soweit fertig und will man dann die Unterlagen unterzeichnen und versenden, sollte man auch wirklich immer darauf achten, dass die Bankverbindung genau angegeben wurde. Ferner ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Ortsverzeichnis der Kindergeldkassen die richtige Familienkasse zum Versand wählt.

Bei dem Kindergeldantrag muss auch immer die Geburtsbescheinigung anbei getan werden. Kopien können keineswegs anerkannt werden. Deswegen ist es auch angebracht, die Daten per Einwurfeinschreiben zu versenden. Um ein bisschen Transparenz zu schaffen, sind hier nochmal die verschiedenen Geburtsbescheinigungen aufgelistet:

  1. Geburtsbescheinigung für Erziehungsgeld
  2. Kindergeldbescheinigung
  3. Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke
  4. Krankenkassenbescheinigung

Es ist übrigens bedeutend, dass auf jeden Fall beide Erziehungsberechtigte den Antrag für das Kindergeld abzeichnen.

Bei den Menschen im Staatsdienst sind die jeweiligen Dienstherrn zuständig. Die normale Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich.

Weitere Infos wird man als Angstellter im ö.D. von seiner Personalstelle bekommen.