Familienkasse für Jena

Familienkasse für Jena

Familienkasse für Jena

Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten Menschen extrem wichtige steuerliche Förderungen.

Ab der Geburt des ersten Babys steht den meisten Menschen in der BRD in der Regel auch das Kindergeld zu.

Die Beantragung erfolgt über die Behörde, welche sich allerdings aber nicht immer vor Ort befinden muss. Anders als bei den vielen Arbeitsämtern erhalten Familienkassen normalerweise ein weiteres Einzugsgebiet, was eine Zuordnung zum Wohnort wohl nicht einfacher machen wird.

Wer im öffentlichen Dienst seinen Dienst verrichtet, kann die reguläre Kindergeldkasse aber bedauerlicherweise nicht nutzen, da diese Personenkreise eine Sonderrolle einnehmen.

Hier muss der Dienstherr die Zahlungen übernehmen.

Eine Einreichung der Papiere vom Kindergeld ist deswegen auch nicht über die normalen Kindergeldkassen möglich.

Falls Zweifel darüber besteht, ob Sie für den Staat tätig sind, sollten Sie einmal den Arbeitgeber darauf ansprechen, um die Frage zu klären.

Die zuständige Familienkasse Jena mit Kundenzeiten und dem Anfahrtsweg.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Jena

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen muss, kann man die Kindergeldkasse auch im Vorfeld anrufen und sich die Dokumente zuschicken lassen.

Wie kann man das Kindergeld am leichtesten erhalten?

Man kann sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld erhält, der hier auch ein kleines Baby auf die Welt gebracht hat. Das Geld vom Bürger ist dazu gedacht, um die Familien zu entlasten und das regelmäßige Haushaltseinkommen zu verbessern. Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie durch das Kindergeld für Familien monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die Eltern auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich wichtig, damit man sein Kind bestmöglichst unterstützen kann.

Im Prinzip ist es übrigens durchaus, dass das Kindergeld auch im EU-Ausland ausgezahlt werden kann. Für weitere Aussagen würde ich die Familienkasse anschreiben. Nähere Aussagen zum Thema Kindergeld für Familien bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse und auf Litia.de.

So kann man das Kindergeld gut und einfach für für sich erhalten.

Die Beantragung von dem Kindergeld ist im Prinzip sehr mühelos. Meist wird es noch nicht einmal erforderlich, bestimmte Daten aus den eigenen Unterlagen herauszusuchen.

Bei dem neugeborenen Kind in der eigenen Familie benutzt man den Fragebogen „KG1“. Wenn es sich aber um das zweitgeborene Kind handelt, was entbunden wurde, ist auch der gekürzte Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ verwendbar. Die verwendeten Angaben bestehen grundsätzlich einzig aus dem Vor- und Zunamen, dem Geschlecht, sowie ein paar anderen einfachen Informationen. Der leibliche Kindsvater muss natürlich auch angegeben werden.

Ansonsten ist es wichtig bei dieser Einreichung der Papiere mit anzugeben, ob man im ö.D. tätig ist oder in einem anderen Bereich dem Nationalstaat dient. Ist man mit den gängigen Fragen soweit fertig und will man dann die Papiere unterzeichnen und versenden, ist auch stets darauf zu achten, dass die eigene Kontoverbindung korrekt aufgeschrieben wurde. Ferner ist darauf aufzupassen, dass man mit Hilfe vom Index der Kindergeldkassen die genaue Kindergeldkasse zum Versand aussucht.

Bei dem Antrag auf Kindergeld sollte auch stets die Bescheinigung der Geburt beigelegt werden. Duplikate dürfen von der Familienkasse keinesfalls anerkannt werden. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, die Unterlagen via Einwurfeinschreiben zu versenden. Es ist übrigens wichtig, dass auf jeden Fall alle beide Erziehungsberechtigte den Antrag für das Kindergeld unterzeichnen. Bei den Personen im Staatsdienst sind übrigens die jeweiligen Dienstherrn verantwortlich. Die übliche Kindergeldkasse ist hierfür nicht zuständig.