Familienkasse für Koblenz

Familienkasse für Koblenz

Familienkasse für Koblenz

Wer Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten möchte, der muss sich dafür dann an seine Familienkasse halten. Einzige Ausnahme sind dabei Angestellte die für den Staat arbeiten, da diese Kindergeld und Kinderzuschlag über den Arbeitgeber beziehen dürfen. Ist man in der normalen Wirtschaft tätig, momentan selbständig oder arbeitssuchend, ist die übliche Behörde für Sie ausschlaggebend.

Bei der Familienkasse für Koblenz können Sie die Unterlagen abgeben, Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen, Antworten erhalten und das persönliche Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Besuchszeiten sind dabei je Familienkasse und je Stadt verschieden, sodass sicherheitshalber vor einem Besuch auch erst angerufen werden sollte.

Hier die Familienkasse für Koblenz .

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Koblenz

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen möchte, kann man die zuständige Familienkasse auch anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen.

Für wen ist das Kindergeld gedacht?

Das Kindergeld für Familien steht grundsätzlich jedem zu, der ein kleines Kind in Deutschland auf die Welt gebracht hat. Das Geld vom Steuerzahler ist daür mit eingeplant, um die Familien effektiver zu entlasten und das regelmäßige Auskommen zu verbessern.

Die Eltern wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Beihilfe zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist daher so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch vom Geld her unterstützen können muss. Ausschließlich von Luft und Liebe allein lebt man nunmal leider nicht.

In der BRD ist es gängig, dass das Geld für die Kinder ab dem Tag der Entbindung gezahlt wird. Man muss aber auch einen Antrag dafür einreichen.

Prinzipiell ist es übrigens an der Tagesordnung, dass das Kindergeld auch außerhalb von Deutschland ausgezahlt werden darf. Für weitere Aussagen würde ich die Kindergeldkasse anschreiben. Umfangreiche Angaben zur Beantragung vom Kindergeld erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse und auf Litia.de.

Wie bekomme ich das Kindergeld für Familien?

Die Beantragung von dem Kindergeld ist im Prinzip sehr leicht. Meist wird es noch nicht einmal nötig, bestimmte Angaben aus den eigenen Unterlagen hervorzuholen. Bei dem ersten Sprössling in der eigenen Familie benutzt man das Formular „KG1“. Wenn es aber bereits das zweitgeborene Kind ist, was entbunden wurde, kann auch der stark gekürzte Fragebogen „KG1k“ verwendet werden.

Die benötigten Daten bestehen prinzipiell nur aus dem Vornamen, Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum, wie noch ein paar anderen einfachen Daten. Der leibliche Papa muss wie erwartet ebenfalls angegeben werden.

Ist man im ö.D. tätig, sollte man dies auf jeden Fall mit angeben. Immerhin sind dann nicht die üblichen Behörden zuständig, sondern der Dienstherr. Außerdem müssen die Antragsteller wirklich darauf achten, dass sie ihre Bankverbindung mit aufschreiben, damit ihnen das Kindergeld für Familien auch passend auf ihr Bankkonto gutgeschrieben werden kann. Im Weiteren wird der Fragebogen noch unterzeichnet an die Kindergeldkasse geschickt.

Noch ein letzter Hinweis ist übrigens sehr bedeutend. Bei dem Antrag auf Kindergeld muss auch immer die originale Bescheinigung der Geburt anbei getan werden. Durchschriften können keinesfalls angenommen werden. Daher ist es auch ratsam, die Daten per Einschreiben zu versenden. Es ist im Übrigen wichtig, dass auf jeden Fall beide Eltern den Fragebogen für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Eltern ehelos, wird beispielsweise das Wort Ehemann auf dem Antrag weggestrichen und Papa oder Mutter hingeschrieben werden.

Sind die Eltern nicht mehr zusammen, so muss unten , an der grundsätzlicheigentlich der Erzeuger unterschreibt, ALLEINERZIEHEND hingeschrieben werden. Für die Menschen im Staatsdienst sind im Übrigen die Arbeitgeber verantwortlich. Die übliche Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Infos wird man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.