Familienkasse für Leverkusen

Familienkasse für Leverkusen

Familienkasse für Leverkusen

Die Kindergeldkasse Leverkusen ist unter anderem für das Kindergeld verantwortlich und bearbeitet dazu auch die Dokumente. Wann immer ein Kind geboren wird, ist die Kindergeldkasse die Behörde, wenn es um die Bewilligung und Beantragung von Kindergeld und Kinderzuschlag geht.

Anders wie bei den Arbeitsagenturen ist die Familienkasse leider nicht in jedem Landkreis auffindbar. Möchte man seine Dokumente einreichen, kann man in der Regel auch selbst die Kindergeldkasse besuchen. Fast immer ist es dabei auch möglich die individuelle Lage ausführlich zu beleuchten, weitere Unterlagen vorzulegen und sich zu informieren. Die Besuchszeiten der Familienkasse ist aber immer von Behörde zu Behörde völlig unterschiedlich.

Ihre Familienkasse Leverkusen für Kinderzuschlag und Kindergeld.

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Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist heute nicht mehr ein Muss, immer selbst vorzusprechen. Die Anträge und Formulare für die Bewilligung vom Kindergeld und Kinderzuschlag sind auch über das Internet einsehbar und können ausgedruckt werden.

Das Thema Kindergeld ist nicht immer schnell zu erklären. Hier gibt es eine Anleitung.

Im Großen und Ganzen steht das Kindergeld jedem zu, der in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat. Dieses Geld vom Steuerzahler soll dazu verwendet werden, dass die Familien anteilig finanziell entlastet werden können, da die neue Situation für die Eltern unmöglich zu kalkulierende Aufwendungen mit sich bringen können. Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie durch das Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Beihilfe zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist daher so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch vom Geld her versorgen können muss. Ausschließlich von Zuwendungen allein lebt man nunmal leider nicht.

Das Kindergeld für Familien kann aber auch dann gezahlt werden, wenn der Nachwuchs in einem EU- oder EWR-Land lebt – als Beispiel kann man nennen Island, Norwegen oder Liechtenstein. Für das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens faszinierende Webangebote, wie arbeitsagentur.de und litia.de.

Die Beantragung von dem Kindergeld ist eigentlich äußerst reibungslos. Meist ist es nicht einmal nötig, spezielle Angaben aus den eigenen Ordnern herauszusuchen.

Die eigentlichen Dokumente für die Beantragung vom Kindergeld für Familien fügen sich aus zwei Formularen zusammen. Dem „Hauptantrag auf Kindergeld“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“. Die Nutzung ist davon abhängig, ob es sich um das erste oder zweitgeborene Kind handelt.

Bei dem Antrag auf Kindergeld sollte auch stets die Geburtsbescheinigung anbei getan werden. Durchschriften können auf keinen Fall anerkannt werden. Darum ist es auch angebracht, jegliche Daten via Einwurfeinschreiben zu verschicken. Es ist übrigens bedeutend, dass unbedingt alle beide Erziehungsberechtigte den Fragebogen für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Eltern unverheiratet, wird alternativ das Wort Ehegatte auf dem Antrag durchgestrichen und Papa oder Mutter hingeschrieben werden.

Bei den Leute im Staatsdienst sind die Arbeitgeber verantwortlich. Die übliche Behörde für das Kindergeld ist hierfür nicht verantwortlich. Informationen wird man als Betroffener von seiner Personalstelle erhalten.