Familienkasse für Moers

Familienkasse für Moers

Familienkasse für Moers

Wer Kindergeld erhalten möchte, der sollte sich dafür natürlich an seine Kindergeldkasse halten.

Ausnahmen sind dabei Angestellte und Beamte die für den Staat arbeiten, da diese Betroffenen das Kindergeld über den eigenen Dienstherrn beantragen können.

Ist man in der normalen Wirtschaft tätig, zurzeit selbständig oder arbeitssuchend, ist die übliche Kindergeldkasse für Sie zuständig. In der Familienkasse für Moers können Sie die Formulare einreichen, Kindergeld beantragen, Fragen klären und ein persönliche Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Kundenzeiten sind dabei je Familienkasse und je Ort unterschiedlich, sodass besser vor einem Besuch auch vorab angerufen werden sollte. Hier die zuständige Familienkasse für Moers mit den aktuellen Öffnungszeiten.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Moers

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man den Kinderzuschlag beantragen will, sollte man seine Kindergeldkasse im Vorfeld anrufen und sich die Papiere zuschicken lassen, da das am bequemsten ist.

Für wen ist das Kindergeld für Familien gedacht?

Das Kindergeld steht im Prinzip jedem zu, der ein kleines Baby in Deutschland auf die Welt gebracht hat. Das Geld vom Bürger ist daür mit eingeplant, um die Erziehungsberechtigten einfacher zu entlasten und das monatliche Einkommen aufzubessern. Die Eltern wissen, dass sie durch das Kindergeld für Familien monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss für die Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die Eltern auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich wichtig, damit man sein Kind optimal fördern kann.

Es ist übrigens aber auch möglich, dass das Kindergeld für Kinder die im EU-Ausland leben ausgezahlt wird. Dazu muss sich der Nachwuchs in einem EU Nationalstaat aufhalten.Umfangreiche Aussagen zur Beantragung vom Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer Familienkasse und auf Litia.de.

Wie bekomme ich das Kindergeld?

Der Gesetzgeber hat die Beantragung vom Kindergeld wirklich ungemein mühelos geregelt. Im Prinzip werden dabei kaum eigene Daten abgefragt. Die eigentlichen Formulare für die Beantragung vom Kindergeld bestehen aus zwei Fragebögen. Dem „KG1“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“. Die Nutzbarkeit ist stark davon abhängig, ob es das erste oder zweitgeborene Kind in der Familie ist. In der Regel braucht die Behörde nur allgemeine Angaben, wie beispielsweise den Nachname, Vorname, das Geburtsdatum sowie das Geschlecht und, sofern auch vorhanden, die Angaben vom Erzeuger des Babys.

Arbeitet man für den Staatsdienst, sollte man dies auf jeden Fall mit aufschreiben. Immerhin sind dann nicht die üblichen Familienkassen zuständig, sondern die Dienststellen. Bevor man dann den Antrag unterschreibt und wegschickt, sollte man auch wirklich immer darauf achten, dass die eigene Kontoverbindung genau aufgeschrieben wurde. Ebenso ist darauf aufzupassen, dass man mit Hilfe vom Verzeichnis der Behörden die richtige Familienkasse zum Versand nutzt.

Bei dem Antrag auf Kindergeld sollte auch stets die originale Bescheinigung der Geburt anbei getan werden. Duplikate können auf keinen Fall angenommen werden. Daher ist es auch angebracht, die Unterlagen per Einwurfeinschreiben zu verschicken.