Familienkasse für Oldenburg

Familienkasse für Oldenburg

Familienkasse für Oldenburg

Wer Kinderzuschlag erhalten will, der sollte sich dafür dann an seine Familienkasse halten.

Ausnahmen sind dabei Beamte und Arbeitnehmer im ö.D., da diese Personengruppen das Kindergeld oder den Kinderzuschlag über den zuständigen Dienstherrn beziehen und beantragen dürfen.

Ist man in der üblichen Wirtschaft tätig, oder aktuell arbeitssuchend, ist die normale Behörde für Sie entscheidend.

In der Familienkasse für Oldenburg können Sie die Formulare abgeben, Kinderzuschlag oder Kindergeld beantragen, Fragen klären und das Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Besuchszeiten sind dabei je Familienkasse und je Ort verschieden, sodass sicherheitshalber vor einem Besuch erst angerufen werden sollte.

Hier alle Daten zur Familienkasse für Oldenburg.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Oldenburg


Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist nicht mehr ein Muss, immer persönlich vorzusprechen. Die Formulare und Anträge für die Beantragung vom Kinderzuschlag und Kindergeld sind darüber hinaus auch über das Internet einsehbar und können heruntergeladen werden.

Wie kann man das Kindergeld am besten bekommen?

Grundsätzlich kann man immer sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld erhält, der hier auch ein süßes Kind auf die Welt gebracht hat. Diese Leistung von der Kindergeldkasse soll dazu dienen, dass die noch jungen Familien anteilig finanziell entlastet werden, da die neue Situation für die Verbraucher nicht planbare Aufwendungen mit sich bringen können.

Die Eltern wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich wichtig, damit man seinen Nachwuchs idealerweise fördern kann.

Das Kindergeld wird hier bei uns für die Kids grundsätzlich ab dem Tag der Entbindung bis zur Volljährigkeit ausgezahlt. Ausgesprochen wichtig ist, dass man immer die richtigen Unterlagen einreicht. Das Kindergeld wird aber auch dann gezahlt werden, wenn das Kind in einem EU- oder EWR-Staat sich aufhält – zum Beispiel Liechtenstein, Norwegen, Island.

Der Staat hat die Bearbeitung vom Kindergeld wirklich äußerst einfach geregelt. An und für sich werden dabei kaum persönliche Angaben verlangt.

Die eigentlichen Dokumente für die Beantragung vom Kindergeld für Familien bestehen aus immer zwei Fragebögen. Dem „KG1“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“. Die Verwendbarkeit ist erheblich davon abhängig, ob es das erste oder zweitgeborene Baby in der Familie ist.

Die benötigten Angaben bestehen meistens bloß aus dem Vor- und Zunamen, dem Geschlecht, wie auch ein paar anderen simplen Angaben. Der leibliche Kindsvater muss natürlich auch angegeben worden sein.

Ist man im öffentlichen Dienst tätig, sollte man das unbedingt mit aufschreiben. Immerhin sind dann nicht die üblichen Kindergeldkassen zuständig, sondern der Dienstherr. Ist man mit den üblichen Fragen soweit fertig und will man dann den Fragebogen unterschreiben und versenden, ist auch immer darauf aufzupassen, dass die Kontoverbindung richtig angegeben wurde. Ferner ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Index der Familienkassen die richtige Familienkasse zum Versand aussucht.

Ansonsten ist jetzt noch zu beachten, dass die Geburtsbescheinigung im Original verschickt wird. In diesem Fall handelt es sich aber nicht um die Urkunde der Geburt! Diese verbleibt immer bei den Eltern. Insgesamt sind im Übrigen 4 Geburtsbescheinigungen bei dem Standesamt erhältlich. Dabei handelt es sich um die