Familienkasse Halle-Saale

Familienkasse Halle-Saale

Familienkasse für Halle-Saale

Wer Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen möchte, der sollte sich dafür natürlich an seine Familienkasse halten.

Eine Abweichung sind dabei Angestellte die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese Kindergeld und Kinderzuschlag über den Arbeitgeber beantragen dürfen.

Sind Sie in der freien Wirtschaft beschäftigt, oder aktuell selbständig, ist die normale Familienkasse für Sie verantwortlich.

In der Familienkasse für Halle-Saale können Sie Ihre Formulare einreichen, Kinderzuschlag oder Kindergeld beantragen, Antworten erhalten und das persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Die Kundenzeiten sind dabei je Kindergeldkasse und je Ort anders geregelt, sodass im Zweifel vor dem Losfahren vorab angerufen werden sollte.

Ihre zuständige Familienkasse für Halle-Saale inklusive den aktuellen Besuchszeiten:

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Halle-Saale

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Wenn man das Kindergeld beantragen will, sollte man die Kindergeldkasse auch anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen, da das am bequemsten ist.

Wem steht das Kindergeld zu?

Man kann sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld erhält, der hier auch ein süßes Kind zur Welt gebracht hat. Dieses Geld von der Familienkasse soll dazu verwendet werden, dass die noch jungen Familien ein Stück weit finanziell unterstützt werden, da die neue Situation für die Erziehungsberechtigten unvorhergesehene Aufwendungen mit sich bringen können.

Die Erziehungsberechtigten können darauf vertrauen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Beihilfe für die Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist daher so wichtig, weil man sein Kind ja auch finanziell über den Monat bringen können muss. Ausschließlich von Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.

In der BRD ist es normal, dass das Geld für die Kinder ab dem ersten Tag der Entbindung bewilligt wird. Ausgesprochen wichtig ist, dass man dafür die richtigen Unterlagen einreicht. Grundsätzlich ist es nebenbei bemerkt durchaus, dass das Kindergeld für Familien auch außerhalb von Deutschland ausgezahlt werden darf. Weitere Informationen dazu kann man von der Familienkasse beziehen.

Die Bearbeitung von dem Kindergeld für Familien ist grundsätzlich sehr problemlos. Meist wird es nicht einmal notwendig, spezielle Daten aus den persönlichen Ordnern herauszusuchen.

Bei der Beantragung für das Kindergeld für Familien wird der Antrag „Hauptantrag auf Kindergeld“ verwendet. Handelt es sich um einen Antrag für das weitere Kind, wird lediglich der Kurzfragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“ verwendet.

Die benötigten Daten bestehen prinzipiell bloß aus Vornamen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum, wie auch ein paar anderen einfachen Angaben. Der leibliche Erzeuger muss logischerweise auch angegeben werden. Ebenso ist es sehr relevant bei der Beantragung von dem Kindergeld anzugeben, ob man im ö.D. tätig ist oder in einem anderen Gebiet dem Staat dient. Im Übrigen müssen die Kindergeldbezieher unbedingt darauf achten, dass sie ihre Bankverbindung mit aufschreiben, damit ihnen das Kindergeld auch passend auf ihr Bankkonto gutgeschrieben werden kann. Danach wird der Antrag noch unterzeichnet zurückgesendet.

Bei dem Antrag auf Kindergeld muss auch immer die originale Bescheinigung der Geburt anbei gelegt werden. Kopien dürfen von der Familienkasse auf keinen Fall akzeptiert werden. Daher ist es auch angebracht, die Unterlagen per Einschreiben zu versenden. Wenn nun sicher alle Fragen ausgefüllt wurden, muss nur noch unterschrieben werden und die Dokumente wie die Geburtsurkunde werden anbei gelegt. Schon kann das Kindergeld für Familien jeden Monat bezahlt werden. Für die Personen im öffentlichen Dienst sind die jeweiligen Dienstherrn zuständig. Die normale Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich.