Familienkasse Hannover

Familienkasse Hannover

Familienkasse für Hannover

Wer Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen will, der muss sich dafür natürlich an seine Familienkasse halten.

Ausnahmen sind dabei Beamte die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese das Kindergeld oder den Kinderzuschlag über den zuständigen Dienstherrn beziehen und beantragen dürfen.

Ist man in der normalen Wirtschaft tätig, zurzeit selbständig oder arbeitssuchend, ist die örtliche Familienkasse für Sie entscheidend.

In der Familienkasse für Hannover können Sie Ihre Formulare einreichen, Kinderzuschlag oder Kindergeld beantragen, Probleme besprechen und ein persönliche Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Öffnungszeiten sind dabei je Familienkasse und je Standort verschieden, sodass sicherheitshalber vor dem Losfahren auch vorab angerufen werden sollte. Ihre zuständige Familienkasse für Hannover mit den Besuchszeiten:

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Hannover

Wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen möchte, sollte man die zuständige Kindergeldkasse anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen.

Das Thema Kindergeld für Familien ist nicht immer einfach. Hier gibt es aber eine astreine Anleitung.

Prinzipiell steht das Kindergeld jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Weil es unserem Vater Staat bewusst ist, dass Kinder eine Menge Geld kosten werden, werden Eltern mit dieser Leistungsart unterstützt.

Die Eltern wissen, dass sie durch das Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss für die Versorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld regelmäßig gezahlt wird, können sich die Eltern auf diese Unterstützung verlassen. Das ist tatsächlich wichtig, damit man sein Kind optimal fördern kann.

Das Kindergeld wird hier in Deutschland für die Babys prinzipiell ab dem ersten Tag der Entbindung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Man muss aber auch die richtigen Dokumente zur Kindergeldkasse senden. Übrigens ist es aber auch durchaus üblich, dass das Kindergeld für Kinder die nicht in Deutschland leben ausgezahlt wird. Dazu muss sich das Kind in einem EWR Nationalstaat aufhalten.

Der Staat hat die Beantragung vom Kindergeld für Familien wirklich sehr problemlos gemacht. Eigentlich werden kaum persönliche Angaben abgefragt. Bei dem neugeborenen Kind in der eigenen Familie verwendet man den umfangreichen Fragebogen „Hauptantrag auf Kindergeld“. Wenn es jedoch bereits das zweitgeborene Kind ist, was entbunden wurde, ist auch der gekürzte Fragebogen „KG1k“ ausreichend.

Die verwendeten Angaben bestehen prinzipiell nur aus Vornamen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum, wie noch ein paar anderen einfachen Angaben. Der leibliche Papa muss selbstverständlich ebenfalls angegeben werden. Wenn man dann die Papiere auf das Kindergeld ausfüllt, ist es im Übrigen auch äußerst wichtig, dass man mit preisgibt, ob man im Staatsdienst arbeitet. Dient man dem Land, ist der Dienstherr für die Bearbeitung vom Kindergeld verantwortlich. Ist man mit den üblichen Fragen soweit fertig und will man dann den Fragebogen unterzeichnen und verschicken, sollte man auch wirklich darauf achten, dass die Kontoverbindung genau angegeben wurde. Ferner ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Verzeichnis der Familienkassen die genaue Kindergeldkasse zum Versand aussucht.

Wird jetzt das Formular auf Kindergeld eingereicht, muss noch die korrekte Geburtsbescheinigung für die Antragsstellung vom Kindergeld anbei gelegt werden. Vier Geburtsdokumente gibt es : Die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse, die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Diese Formulare sollte immer per Einwurfeinschreiben original an die zuständige Kindergeldkasse verschickt werden.

Es ist übrigens bedeutend, dass auf jeden Fall beide Erziehungsberechtigte den Fragebogen für das Kindergeld abzeichnen. Sind die Erziehungsberechtigten ehelos, wird beispielsweise das Wort Ehemann auf dem Fragebogen weggestrichen und Papa oder Mutter hingeschrieben werden.

Sind die Erziehungsberechtigten nicht mehr zusammen, so ist es erforderlich unten rechts, an der üblichwerweise der Kindsvater unterschreibt, alleinerziehend hingeschrieben werden.

Bei den Personen im Staatsdienst sind die Dienstherrn verantwortlich. Die gewöhnliche Behörde für das Kindergeld für sich ist hierfür nicht verantwortlich.