Familienkasse Kassel

Familienkasse Kassel

Familienkasse für Kassel

Wer Kinderzuschlag erhalten möchte, der muss sich dafür natürlich an seine Familienkasse halten.

Eine Abweichung sind dabei Beamte die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese Personengruppen Kinderzuschlag und Kindergeld über den Arbeitgeber beziehen dürfen.

Ist man in der normalen Wirtschaft tätig, aktuell selbständig oder arbeitssuchend, ist die normale Familienkasse für Sie zuständig.

In der Familienkasse für Kassel dürfen Sie die Anträge einreichen, Kinderzuschlag beantragen, Fragen klären und das persönliche Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Öffnungszeiten sind dabei je Familienkasse und je Ort verschieden, sodass im Zweifel vor einem Besuch auch erst angerufen werden sollte. Hier die Familienkasseangaben für Kassel mit dem Kindergeld und Kinderzuschlag mit den aktuellen Kundenzeiten:

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Kassel

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen möchte, sollte man seine Kindergeldkasse im Vorfeld anrufen und sich die Papiere zuschicken lassen.

Jetzt dein Kindergeld beantragen!

Im Wesentlichen steht das Kindergeld jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Dieses Geld von der Kindergeldkasse soll dazu dienen, dass die Familien finanziell unterstützt werden können, damit es ihnen finanziell besser geht. Die Eltern können darauf vertrauen, dass sie durch das Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Es ist so wichtig, weil man sein Kind ja auch vom Geld her versorgen können muss. Lediglich von Zuwendungen allein lebt man nunmal nicht.

Das Kindergeld wird hier in Deutschland für die Kids prinzipiell ab dem ersten Tag der Entbindung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bewilligt. Besonders wichtig dabei ist, dass man dafür einen Antrag stellt. Prinzipiell ist es übrigens normal, dass das Kindergeld auch außerhalb von der Bundesrepublik Deutschland ausgezahlt werden kann. Weitere Angaben dazu kann man von der Kindergeldkasse erhalten.

So kann man das Kindergeld gut und einfach für für sich beantragen.

Der Gesetzgeber hat die Bearbeitung vom Kindergeld wirklich ungemein leicht geregelt. Im Prinzip werden kaum eigene Daten verlangt. Bei dem neugeborenen Nachwuchs in der eigenen Familie benötigt man das Formular „KG1“. Wenn es jedoch bereits das zweite Kind ist, was entbunden wurde, ist auch der vereinfachte Antrag „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ verwendbar.

Die benötigten Angaben bestehen grundsätzlich einzig aus dem Vornamen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum, wie noch ein paar anderen simplen Informationen. Der leibliche Vater muss wie erwartet auch angegeben worden sein.

Arbeitet man für den Staatsdienst, sollte man das unbedingt mit angeben. Immerhin sind dann nicht die üblichen Familienkassen zuständig, sondern der Dienstherr. Im Übrigen sollten die Kindergeldbezieher wirklich darauf achten, dass sie ihre Kontoverbindung mit anzeigen, damit ihnen das Kindergeld für Familien auch passend auf ihr Bankkonto gutgeschrieben werden kann. Im Folgenden wird der Fragebogen noch unterzeichnet zurückgesendet.

Auf jeden Fall beachtet werden sollte allerdings auch noch, dass die Bescheinigung über die Entbindung im Original verschickt wird. In diesem Fall handelt es sich aber in keiner Weise um die Geburtsurkunde! Diese verbleibt stets bei den Eltern. Grundsätzlich sind im Übrigen vier Geburtsbescheinigungen beim Standesamt verfügbar. Hierbei geht es sich um die

  • Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe
  • Bescheinigung für das Elterngeld
  • Kindergeldbescheinigung
  • Bescheinigung für die Kirche

Wenn nun sicher sämtliche Fragen beantwortet wurden, wird nur noch unterschrieben und die Dokumente wie die Geburtsurkunde werden anbei gelegt. Schon kann das Kindergeld monatlich ausgezahlt werden. Bei den Personen im ö.D. sind im Übrigen die Dienstherrn verantwortlich. Die normale Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Weitere Infos wird man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.