Familienkasse Kiel

Familienkasse Kiel

Familienkasse für Kiel

Wer Kinderzuschlag beantragen möchte, der muss sich dafür an seine Familienkasse wenden.

Abweichungen sind dabei Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, da diese Personengruppen das Kindergeld oder den Kinderzuschlag über den eigenen Dienstherrn beziehen und beantragen dürfen.

Ist man in der normalen Wirtschaft angestellt, oder zurzeit arbeitssuchend, ist die örtliche Behörde für Sie entscheidend.

In der Familienkasse für Kiel können Sie Ihre Unterlagen einreichen, Kinderzuschlag oder Kindergeld beantragen, Antworten erhalten und ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Die Besuchszeiten sind dabei je Behörde und je Standort verschieden, sodass im Zweifel vor dem Losfahren auch vorab angerufen werden sollte.

Hier die Familienkasse für Kiel:

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Kiel

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen muss, sollte man seine Kindergeldkasse anrufen und sich die Dokumente zuschicken lassen, da das am simpelsten ist.

Die Sachlage zum Kindergeld ist nicht immer schnell zu erklären. Hier gibt es eine klasse Anleitung.

Prinzipiell steht das Kindergeld jedem zu, der in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat. Weil es unserem Vater Staat bewusst ist, dass Kleinkinder eine Menge Geld kosten werden, werden Erziehungsberechtigte mit diesen Steuergeldern unterstützt. Die Eltern wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. In der Tat ist es so unermesslich wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch finanziell unterstützen können muss. Lediglich von Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.

Das Kindergeld wird in Deutschland für unsere Babys im Großen und Ganzen ab dem ersten Tag der Entbindung bis zur Volljährigkeit ausgezahlt. Man muss aber auch die ausgefüllten Dokumente zur Familienkasse senden. Das Kindergeld für Familien wird aber auch ausgezahlt werden, wenn das Kind in einem EWR- oder EU-Land lebt – als Beispiel kann man nennen Norwegen, Island, Liechtenstein.

Das Kindergeld ganz simpel beziehen!

Die Bearbeitung von dem Kindergeld ist grundsätzlich sehr reibungslos. In der Regel ist es nicht einmal erforderlich, bestimmte Angaben aus den eigenen Unterlagen hervorzuholen. Bei der Bearbeitung vom Kindergeld wird der Fragebogen „Hauptantrag auf Kindergeld“ verwendet. Handelt es sich um einen Fragebogen für das weitere Kind, wird nur noch der Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“ verwendet.

Normalerweise verlangt die Kindergeldkasse nur grundsätzliche Angaben, wie zum Beispiel den Vorname, den Nachname, das Geschlecht und das Geburtsdatum und, sofern auch bekannt, die Informationen vom Erzeuger des Babys.

Ferner ist es wichtig bei dieser Beantragung von dem Kindergeld anzugeben, ob man im öffentlichen Dienst aktiv ist oder in einem anderen Gebiet dem Land dient. Bevor man dann den Antrag unterschreibt und verschickt, sollte man auch wirklich immer darauf achten, dass die Kontoverbindung richtig aufgeschrieben wurde. Ebenso ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Ortsverzeichnis der Behörden die genaue Kindergeldkasse zum Versand wählt.

Wird jetzt der Antrag auf das Kindergeld eingereicht, muss noch die korrekte Bescheinigung über die Geburt für die Beantragung vom Kindergeld beigelegt werden. Im Allgemeinen gibt es vier unterschiedliche Bescheinigungen: Die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld und zusätzlich noch die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse. Dieses Dokument sollte per Einschreiben original an die richtige Familienkasse versendet werden.

Es ist im Übrigen wichtig, dass unbedingt beide Eltern den Antrag für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Eltern ehelos, kann alternativ auch der Begriff Ehegatte auf dem Antrag weggestrichen und Erzeuger oder Mutter hingeschrieben werden.

Für die Menschen im ö.D. sind übrigens die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Die gewöhnliche Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich.

Weitere Informationen wird man als Angstellter im ö.D. von seiner Personalstelle bekommen.