Familienkasse Ludwigshafen am Rhein

Familienkasse Ludwigshafen am Rhein

Familienkasse für Ludwigshafen am Rhein

Die Familienkasse Ludwigshafen am Rhein ist unter anderem für das Kindergeld verantwortlich und kümmert sich auch um die Unterlagen.

Wann immer ein Kind geboren wird, ist die Familienkasse also die richtige Stelle, wenn es um die Beantragung und Bewilligung von Kinderzuschlag geht. Anders wie bei den Arbeitsagenturen ist die Kindergeldkasse leider nicht in jedem Ort zu finden. Möchte man seine Papiere einreichen, kann man in der Regel auch selbst vor Ort die Familienkasse aufsuchen.

In der Regel ist es dabei auch möglich seine Lage zu besprechen, Anträge vorzulegen und sich nach dem Bearbeitungsstand zu informieren. Die Öffnungszeiten der Kindergeldkasse ist aber übrigens immer von Behörde zu Behörde völlig unterschiedlich.

Ihre Familienkasse Ludwigshafen am Rhein für Kinderzuschlag und Kindergeld.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Ludwigshafen am Rhein

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist mittlerweile nicht mehr ein Muss, immer selbst vorzusprechen. Die Formulare und Anträge für die Beanspruchung vom Kindergeld und Kinderzuschlag sind zudem auch über das Internet einsehbar und können heruntergeladen werden.

Für wen ist das Kindergeld angedacht?

Das Kindergeld steht im Prinzip jedem zu, der ein Kind in Deutschland auf die Welt gebracht hat. Diese Leistung vom Staat soll dazu verwendet werden, dass die noch jungen Familien ein Stück weit finanziell unterstützt werden können, damit es ihnen besser geht. Die Eltern wissen, dass sie durch das Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien regelmäßig gezahlt wird, können sich die noch jungen Eltern auf diese Unterstützung verlassen. Das ist tatsächlich wichtig, damit man seinen Nachwuchs bestmöglichst unterstützen kann.

Grundsätzlich ist es nebenbei bemerkt möglich, dass das Kindergeld auch im Ausland bezogen werden kann. Weitere Angaben darüber kann man von der Kindergeldkasse beziehen. Nähere Informationen zur Beantragung vom Kindergeld erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Kindergeldkasse und auf kindergeld-auszahlungstermine.de.

An sich ist die Bearbeitung vom Kindergeld total problemlos und leicht, weil die Unterlagen der Familienkasse astrein gefertigt wurden.

Bei der Beantragung für das Kindergeld wird der Fragebogen „Hauptantrag auf Kindergeld“ verwendet. Geht es um einen Fragebogen für das nächstgeborene Kind, wird lediglich der Kurzfragebogen „KG1k“ verwendet.

Im Prinzip werden ausschließlich grundsätzliche Informationen erfragt, wie beispielsweise den Vorname, den Nachname, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht und, sofern auch vorhanden, die Daten des Ehegatten. Sobald man dann die Unterlagen auf Kindergeld für Familien ausfüllt, ist es übrigens auch äußerst wichtig, dass man angibt, ob man für den Staat arbeitet. Dient man dem Staat, ist die Dienststelle für die Bearbeitung vom Kindergeld verantwortlich. Abgesehen von den gewöhnlichen Fragen, die man nun beantwortet hat, ist auch die Kundgabe der Kontoverbindung relevant. Es gibt zwar die Regelung, dass man sich das Kindergeld für Familien per Scheck zuschicken lässt, aber das dauert dann meist ein bisschen länger.

Wird nun der Fragebogen auf Kindergeld beantragt, muss noch die richtige Bescheinigung über die Geburt für die Beantragung vom Kindergeld beigelegt werden. Im Großen und Ganzen gibt es vier verschiedenartige Bescheinigungen: Die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Diese Formulare muss per Einwurfeinschreiben an die Kindergeldkasse verschickt werden.

Es ist im Übrigen bedeutend, dass auf jeden Fall alle beide Erziehungsberechtigte den Fragebogen für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Erziehungsberechtigten nicht verheiratet, kann alternativ auch der Begriff Ehemann auf dem Fragebogen weggestrichen und Vater oder Mama hingeschrieben werden.

Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte im öffentlichen Dienst sind verpflichtet das Kindergeld für Familien über ihren Arbeitgeber beantragen. Dort sollten sich die zukünftigen Bezieher vom Kindergeld auch im Vorfeld informieren, da die Anträge absolut anders sein können.