Familienkasse Mönchengladbach

Familienkasse Mönchengladbach

Familienkasse für Mönchengladbach

Wer Kinderzuschlag beantragen will, der muss sich dafür natürlich an seine Kindergeldkasse halten.

Abweichungen sind dabei Angestellte die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese Betroffenen Kinderzuschlag und Kindergeld über den zuständigen Arbeitgeber beantragen und beziehen müssen.

Sind Sie in der normalen Wirtschaft angestellt, zurzeit selbständig oder arbeitssuchend, ist die übliche Kindergeldkasse für Sie ausschlaggebend.

In der Familienkasse für Mönchengladbach dürfen Sie Ihre Unterlagen abgeben, Kinderzuschlag beantragen, Probleme besprechen und das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Die Öffnungszeiten sind dabei je Behörde und je Stadt verschieden, sodass sicherheitshalber vor einem Besuch erst angerufen werden sollte.

Hier die zuständige Familienkasse für Mönchengladbach.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Mönchengladbach

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist mittlerweile nicht mehr ein Muss, immer persönlich vorzusprechen. Die Unterlagen und Anträge für die Beanspruchung vom Kinderzuschlag und Kindergeld sind auch über das Netz einsehbar und können gedownloadet werden.

Für wen ist das Kindergeld für Familien angedacht?

Das Kindergeld steht im Prinzip jedem zu, der ein Kind in Deutschland geboren hat. Dieses Geld von der Familienkasse soll dazu verwendet werden, dass die Familien anteilig finanziell entlastet werden können, damit es ihnen finanziell besser geht.

Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie durch das Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss für die Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich wichtig, damit man seinen Nachwuchs bestmöglichst fördern kann.

Das Kindergeld für Familien wird hier bei uns für unsere Kinder im Großen und Ganzen ab dem Tag der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Wichtig ist, dass man immer einen Antrag stellt.

Prinzipiell ist es nebenbei bemerkt sogar möglich, dass das Kindergeld auch außerhalb von Deutschland ausgezahlt werden kann. Weitere Informationen dazu kann man von der Familienkasse beziehen. Über das Kindergeld gibt es im Netz übrigens faszinierende Webangebote, wie arbeitsagentur.de und litia.de.

Wie bekomme ich das Kindergeld für Familien?

Der Gesetzgeber hat die Beantragung vom Kindergeld wirklich ungemein leicht gemacht. An und für sich werden dabei kaum persönliche Angaben abgefragt.

Bei der Beantragung für das Kindergeld wird das Formular „Hauptantrag auf Kindergeld“ benötigt. Handelt es sich um einen Fragebogen für das weitere Kind, wird nur noch der Fragebogen „KG1k“ verwendet.

Im Prinzip werden lediglich wesentliche Angaben erfragt, wie beispielsweise den Nachname, Vorname, das Geburtsdatum sowie das Geschlecht und, sofern auch bekannt, die Daten vom Papa des Babys.

Sobald man dann den Antrag auf Kindergeld für Familien bearbeitet, ist es übrigens auch äußerst wichtig, dass man mit aufschreibt, ob man für den Staat arbeitet. Dient man dem Land, ist der Dienstherr für die Bearbeitung vom Kindergeld für Familien verantwortlich. Neben den normalen Angaben, die man nun ausgefüllt hat, ist auch die Kundgabe seiner Bankverbindung relevant. Grundsätzlich hat man zwar auch die Gelegenheit, dass man sich das Kindergeld für Familien per Verrechnungsscheck zuschicken lässt, aber das kann dann auch wesentlich länger als eine gewöhnliche Überweisung dauern.

Des Weiteren ist jetzt noch zu beachten, dass die Bescheinigung über die Entbindung im Original verschickt wird. Hierbei handelt es sich jedoch in keiner Weise um die Urkunde der Geburt! Diese verbleibt die ganze Zeit bei den Eltern. Generell sind übrigens 4 Geburtsbescheinigungen beim Standesamt verfügbar.

Sind die Eltern nicht mehr zusammen, so muss unten rechts, an der üblichwerweise der Erzeuger unterschreibt, allein hingeschrieben werden. Bei den Menschen im ö.D. sind die Arbeitgeber verantwortlich. Die übliche Behörde für das Kindergeld ist hierfür nicht verantwortlich. Infos kann man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.