Familienkasse Mülheim an der Ruhr

Familienkasse Mülheim an der Ruhr

Familienkasse für Mülheim an der Ruhr

Wer Kinderzuschlag beantragen möchte, der sollte sich dafür an seine Familienkasse wenden. Einzige Ausnahme sind dabei Angestellte und Beamte die für den Staat arbeiten, da diese Betroffenen Kinderzuschlag oder das Kindergeld über den zuständigen Dienstherrn beziehen und beantragen dürfen.

Sind Sie in der üblichen Wirtschaft beschäftigt, momentan selbständig oder arbeitssuchend, ist die reguläre Kindergeldkasse für Sie zuständig.

In der Familienkasse für Mülheim an der Ruhr dürfen Sie Ihre Anträge einreichen, Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen, Probleme besprechen und ein Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Die Kundenzeiten sind dabei je Familienkasse und je Standort anders, sodass sicherheitshalber vor dem Losfahren auch erst angerufen werden sollte.

Ihre zuständige Familienkasse für Mülheim an der Ruhr mit den aktuellen Kundenzeiten.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Mülheim an der Ruhr


Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist mittlerweile nicht mehr ein Muss, immer persönlich vorzusprechen. Die Anträge und Formulare für die Beantragung vom Kinderzuschlag sind auch über das Internet einsehbar und können ausgedruckt werden.

Jetzt dein Kindergeld beantragen!

Das Kindergeld steht im Prinzip jedem zu, der ein Baby in Deutschland gebärt. Weil es unserem Vater Staat bewusst ist, dass Kinder eine unglaubliche Menge Geld kosten können, werden Eltern mit dem Kindergeld unterstützt. Die Eltern wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zuschuss für die Versorgung des Kindes erhalten. In der Tat ist es so enorm wichtig, weil man sein Kind ja auch vom Geld her über den Monat bringen können muss. Ausschließlich von Liebe allein lebt man nunmal leider nicht.

Das Kindergeld für Familien wird hier bei uns für unsere Babys grundsätzlich ab dem ersten Tag der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bewilligt. Man muss aber auch die richtigen Dokumente zur Familienkasse senden.

Übrigens ist es aber auch möglich, dass das Kindergeld für Kinder die nicht in Deutschland leben bewilligt wird. Dazu muss das Kind aber in einem EWR Land leben. Umfangreiche Angaben zur Beantragung vom Kindergeld für Familien bekommen Sie bei Ihrer Kindergeldkasse und auf Litia.de.

An sich ist der Erhalt vom Kindergeld für Familien total reibungslos und einfach, weil die Anträge der Kindergeldkasse toll aufgebaut wurden. Bei dem ersten Nachwuchs in der frischen Familie verwendet man das Formular „KG1“. Wenn es aber bereits das zweite Kind ist, was geboren wurde, kann auch der stark vereinfachte Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ verwendet werden.

Im Prinzip benötigt die Kindergeldkasse nur allgemeine Informationen, wie zum Beispiel den Nachname, Vorname, das Geschlecht und das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, der Familienstand und, sofern auch bekannt, die Daten vom Vater des Kindes.

Ist man im öffentlichen Dienst tätig, sollte man dies unbedingt mit angeben. Immerhin sind dann nicht die normalen Familienkassen zuständig, sondern der Dienstherr. Neben den gewöhnlichen Fragen, die man nun beantwortet hat, ist auch die Bekanntgabe seiner Bankverbindung wichtig. Grundsätzlich besitzt man auch die Möglichkeit, dass man sich das Kindergeld per Verrechnungsscheck zuschicken lässt, aber das dauert dann immer ein bisschen länger.

Auf jeden Fall beachtet werden sollte allerdings auch noch, dass die Geburtsbescheinigung im Original mitgeschickt wird. Hierbei handelt es sich jedoch in keiner Weise um die Geburtsurkunde! Diese verbleibt durchgehend bei den Erziehungsberechtigten. Wenn nun sicher alle Fragen auf dem Fragebogen ausgefüllt wurden, muss nur noch unterschrieben werden und die Nachweise wie die Urkunde der Geburt werden dazu gelegt. Schon kann das Kindergeld monatlich überwiesen werden.

Bei den Menschen im ö.D. sind die Arbeitgeber verantwortlich. Die normale Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Infos kann man als Angstellter im Staatsdienst von seiner Personalstelle erhalten.