Familienkasse München

Familienkasse München

Familienkasse für München

Die Familienkasse München ist für den Kinderzuschlag zuständig und kümmert sich auch um die Papiere.

Wann immer ein Baby das Licht der Welt erblickt hat, ist die Kindergeldkasse also die richtige Behörde, wenn es um die Bewilligung von Kinderzuschlag und Kindergeld geht.

Anders wie bei den Arbeitsagenturen ist die Familienkasse aber nicht in jedem Landkreis auffindbar.

Möchte man seine Anträge einreichen, kann man üblicherweise auch selbst vorsprechen.

Natürlich ist es dabei möglich seine Situation ausführlich zu besprechen, weitere Formulare einzureichen und sich zu informieren. Die Besuchszeiten der Familienkasse ist übrigens immer von Stelle zu Stelle vollkommen unterschiedlich.

Zuständig für die Anfangsbuchstaben A-K – ausgehend vom Nachnamen des Kindes

Zuständig für die Anfangsbuchstaben L-Z – ausgehend vom Nachnamen des Kindes

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse München


Wenn man das Kindergeld beantragen muss, kann man die zuständige Familienkasse auch anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen.

Das Thema Kindergeld für Familien ist nicht immer locker zu beantworten. Hier gibt es eine großartige Anleitung.

Im Wesentlichen steht das Kindergeld jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Diese Leistung vom Steuerzahler soll dazu verwendet werden, dass die noch jungen Familien finanziell entlastet werden, damit es ihnen finanziell besser geht.

Die Erziehungsberechtigten können darauf zählen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Beihilfe zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. In der Tat ist es so ungeheuer wichtig, weil man sein Kind ja auch vom Geld her versorgen können muss. Lediglich von Liebe allein lebt man nunmal nicht.

Das Kindergeld kann aber auch dann ausgezahlt werden, wenn das Kind in einem EWR- oder EU-Land sich aufhält – zum Beispiel Liechtenstein, Norwegen, Island.Umfangreiche Aussagen über das Thema Kindergeld erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse und auf Litia.de.

Das Kindergeld für Familien ganz kinderleicht erhalten!

Der Gesetzgeber hat die Beantragung vom Kindergeld wirklich äußerst simpel gemacht. An und für sich werden kaum eigene Angaben verlangt.

Bei dem ersten Sprössling in der frischen Familie benutzt man den umfangreichen Fragebogen „Hauptantrag auf Kindergeld“. Wenn es aber bereits das zweite Kind ist, was geboren wurde, kann auch der fühlbar vereinfachte Antrag „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“ verwendet werden.

Die benötigten Daten bestehen grundsätzlich lediglich aus dem Geschlecht und den Namensangaben, wie auch ein paar anderen leichten Daten. Der leibliche Erzeuger muss wie erwartet auch angegeben werden.

Dient man im öffentlichen Dienst, sollte man das auf jeden Fall mit angeben. Immerhin sind dann nicht die üblichen Familienkassen zuständig, sondern der Dienstherr. Ist man mit den gängigen Angaben soweit fertig und will man dann die Informationen unterschreiben und verschicken, sollte man auch wirklich darauf achten, dass die eigene Bankverbindung korrekt angegeben wurde. Außerdem ist darauf aufzupassen, dass man mit Hilfe vom Verzeichnis der Kindergeldkassen die richtige Familienkasse zum Versand aussucht.

Des Weiteren ist jetzt noch zu beachten, dass die Bescheinigung über die Geburt im Original mitgeschickt wird. In diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um die Geburtsurkunde! Diese verbleibt durchgehend bei den Eltern. Im Allgemeinen sind im Übrigen vier Geburtsbescheinigungen bei dem Standesamt verfügbar. Dabei geht es sich um die

  • Bescheinigung für die Kirche
  • Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe
  • Bescheinigung für das Erziehungsgeld
  • Geburtsbescheinigung für Kindergeld

Wenn nun tatsächliche sämtliche Fragen vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, muss nur noch gegen gezeichnet werden und die Dokumente wie die Geburtsurkunde werden anbei gelegt. Das war es schon und bald kann das Kindergeld für Familien regelmäßig überwiesen werden.

Angestellte im ö.D. und Beamte im öffentlichen Dienst müssen das Kindergeld über ihren Dienstherrn erhalten. Dort sollten sich die zukünftigen Bezieher vom Kindergeld auch im Vorfeld informieren, da die Antragsformulare ganz und gar anders sein können.