Familienkasse Münster

Familienkasse Münster

Familienkasse für Münster

Die Kindergeldkasse Münster ist für das Kindergeld zuständig und kümmert sich auch um die Anträge. Wann immer Nachwuchs geboren wird, ist die Familienkasse die Anlaufstelle, wenn es um die Bewilligung und Beantragung von Kindergeld geht. Anders wie bei dem Arbeitsamt ist die Kindergeldkasse aber nicht in jedem Landkreis auffindbar.

Möchte man seine Anträge abgeben, kann man in der Regel auch persönlich vor Ort die Kindergeldkasse besuchen.

Natürlich ist es dabei möglich die eigene Lage ausführlich zu beleuchten, weitere Dokumente vorzulegen und sich dabei über den Stand der Bearbeitung zu informieren. Die Kundenzeiten der Kindergeldkasse ist aber übrigens immer von Familienkasse zu Familienkasse völlig unterschiedlich.

Ihre Kindergeldkasse Münster für Kinderzuschlag und Kindergeld.

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Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Wenn man den Kinderzuschlag beantragen möchte, sollte man die Kindergeldkasse auch anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen.

Wie kann man das Kindergeld am stressfreisten bekommen?

Das Kindergeld steht im Wesentlichen jedem zu, der ein kleines Kind in Deutschland gebärt. Weil es unserem Staat bewusst ist, dass Kleinkinder eine Unmenge Geld kosten werden, werden Familien mit dem Kindergeld unterstützt. Die Eltern können darauf zählen, dass sie durch das Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Förderung für die Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist daher so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch vom Geld her versorgen können muss. Nur von Luft und Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.

Prinzipiell wird ab dem Tag der Entbindung auch das Kindergeld für Familien gezahlt. Man muss aber auch die richtigen Dokumente zur Familienkasse schicken. Das Kindergeld kann aber auch gezahlt werden, wenn das Kind in einem EWR- oder EU-Land sich aufhält – zum Beispiel Liechtenstein, Norwegen, Island.

Eigentlich ist der Erhalt vom Kindergeld für Familien total problemlos und leicht, weil die Formulare der Kindergeldkasse astrein gefertigt wurden. Bei dem neugeborenen Sprössling in der frischen Familie verwendet man den umfangreichen Fragebogen „Hauptantrag auf Kindergeld“. Wenn es jedoch bereits das zweitgeborene Kind ist, was entbunden wurde, kann auch der fühlbar vereinfachte Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“ verwendet werden.

In der Regel benötigt die Behörde nur wesentliche Informationen, wie beispielsweise den Nachname, Vorname, das Geschlecht und das Geburtsdatum und, sofern auch bekannt, die Angaben des Ehegatten. Ebenso ist es sehr relevant bei der Einreichung der Unterlagen mit anzugeben, ob man im öffentlichen Dienst aktiv ist oder in einem anderen Bereich dem Nationalstaat dient. Ist man mit den üblichen Fragen soweit fertig und will man dann den Kindergeldfragebogen unterzeichnen und verschicken, ist auch stets darauf zu achten, dass die eigene Kontoverbindung richtig angegeben wurde. Außerdem ist darauf aufzupassen, dass man mit Hilfe vom Index der Familienkassen die korrekte Familienkasse zum Versand aussucht.

Darüber hinaus ist jetzt noch zu berücksichtigen, dass die Geburtsbescheinigung im Original verschickt wird. Dabei handelt es sich jedoch in keiner Weise um die Urkunde der Geburt! Diese verbleibt die ganze Zeit bei den Erziehungsberechtigten.

Es ist im Übrigen bedeutend, dass unbedingt alle beide Erziehungsberechtigte den Antrag für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Eltern unverheiratet, kann auch der Begriff Ehegatte auf dem Antrag weggestrichen und Papa oder Mama hingeschrieben werden.

Sind die Eltern getrennt, so muss unten rechts, an der grundsätzlicheigentlich der Erzeuger unterschreibt, ALLEINERZIEHEND hingeschrieben werden. Für die Menschen im ö.D. sind übrigens die Arbeitgeber verantwortlich. Die normale Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich.

Weitere Infos wird man als Angstellter im Staatsdienst von seiner Personalstelle erhalten.