Familienkasse Saarbrücken

Familienkasse Saarbrücken

Familienkasse für Saarbrücken

Wer Kindergeld erhalten möchte, der sollte sich dafür dann an seine Kindergeldkasse halten.

Eine Abweichung sind dabei Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, da diese Personen den Kinderzuschlag über den Arbeitgeber beantragen können.

Sind Sie in der normalen Wirtschaft angestellt, momentan arbeitssuchend oder selbstständig, ist die übliche Familienkasse für Sie zuständig.

Bei der Familienkasse für Saarbrücken dürfen Sie die Anträge abgeben, Kindergeld beantragen, Probleme besprechen und das persönliche Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Öffnungszeiten sind dabei je Behörde und je Ort verschieden, sodass sicherheitshalber vor dem Losfahren vorab angerufen werden sollte.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Saarbrücken


Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist nicht mehr ein Muss, immer selbst vorzusprechen. Die Formulare und Anträge für die Beanspruchung vom Kinderzuschlag sind zudem auch über das Internet einsehbar und können heruntergeladen werden.

Für wen ist das Kindergeld für Familien gedacht?

Das Kindergeld steht im Wesentlichen jedem zu, der ein kleines Baby in Deutschland zur Welt bringt und erzieht. Die Steuergelder vom Mitbürger sind dazu da, um die Erziehungsberechtigten einfacher zu entlasten und das regelmäßige Einkommen zu verbessern. Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie durch das Kindergeld für Familien regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist daher so wichtig, weil man sein Kind ja auch finanziell über den Monat bringen können muss. Einzig von Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.

Das Kindergeld wird hier in Deutschland für die Babys im Großen und Ganzen ab dem Tag der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bewilligt. Man muss aber auch einen Antrag dafür einreichen.

Prinzipiell ist es übrigens durchaus, dass das Kindergeld auch außerhalb von Deutschland bewilligt werden darf. Weitere Informationen dazu kann man von der Familienkasse beziehen.

Umfangreiche Angaben über das Thema Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse und auf Litia.de.

Die Bearbeitung vom Kindergeld ist an und für sich sehr simpel. Meist wird es noch nicht einmal erforderlich, spezielle Daten aus den eigenen Ordnern hervorzuholen. Bei der Beantragung für das Kindergeld wird der Antrag „Hauptantrag auf Kindergeld“ verwendet. Handelt es sich um einen Antrag für das weitere Kind, wird nur noch der Kurzfragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ benutzt.

Die verwendeten Angaben bestehen im Prinzip bloß aus dem Vornamen, Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum, wie auch ein paar anderen simplen Angaben. Der leibliche Kindsvater muss selbstverständlich ebenfalls angegeben werden. Dient man im ö.D., sollte man das unbedingt mit angeben. Immerhin sind dann nicht die normalen Familienkassen zuständig, sondern die Dienststellen. Neben den normalen Fragen, die man nun beantwortet hat, ist auch die Kundgabe der Bankverbindung relevant. Grundsätzlich hat man zwar auch das Recht, dass man sich das Kindergeld per Scheck zuschicken lässt, aber das wird wohl dann auch länger als eine übliche Überweisung dauern. Es ist im Übrigen wichtig, dass unbedingt beide Elternteile den Antrag für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Erziehungsberechtigten ehelos, kann zum Beispiel auch das Wort Ehemann auf dem Antrag weggestrichen und Papa oder Mutter hingeschrieben werden.

Für die Leute im ö.D. sind im Übrigen die jeweiligen Dienstherrn verantwortlich. Die normale Behörde für das Kindergeld für sich ist hierfür nicht verantwortlich. Weitere Infos kann man als Betroffener von seiner Personalstelle erhalten.