Familienkasse Wuppertal

Familienkasse Wuppertal

Familienkasse für Wuppertal

Wer Kinderzuschlag beantragen will, der sollte sich dafür an seine Kindergeldkasse wenden.

Einzige Ausnahme sind dabei Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, da diese Betroffenen das Kindergeld über den eigenen Arbeitgeber beziehen müssen.

Ist man in der üblichen Wirtschaft angestellt, aktuell selbständig oder arbeitssuchend, ist die normale Familienkasse für Sie zuständig.

Bei der Familienkasse für Wuppertal können Sie die Anträge abgeben, Kinderzuschlag beantragen, Antworten erhalten und das Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Besuchszeiten sind dabei je Familienkasse und je Standort unterschiedlich, sodass besser vor dem Losfahren auch erst angerufen werden sollte.

Ihre zuständige Familienkasse für Wuppertal mit den Kundenzeiten.

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Wenn man den Kinderzuschlag beantragen will, sollte man die zuständige Kindergeldkasse auch anrufen und sich die Unterlagen zuschicken lassen.

Wem steht das Kindergeld zu?

Grundsätzlich steht das Kindergeld für Familien jedem zu, der in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat. Diese Leistung von der Kindergeldkasse soll dazu dienen, dass die Familien ein Stück weit finanziell entlastet werden, da die neue Situation für die Erziehungsberechtigten unplanbare Ausgaben mit sich bringen.

Die Eltern wissen, dass sie durch das Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist deswegen so wichtig, weil man sein Kind ja auch finanziell versorgen können muss. Bloß von Zuwendungen allein lebt man nunmal leider nicht.

Das Kindergeld für Familien wird hier bei uns für unsere Babys grundsätzlich ab dem Tag der Entbindung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bewilligt. Man muss aber auch einen Antrag dafür einreichen. Übrigens ist es aber auch möglich, dass das Kindergeld für Kinder die nicht in der BRD leben ausgezahlt wird. Dazu muss sich das Kind in einem EWR Land aufhalten.

Wie beantrage ich das Kindergeld für Familien?

Der Staat hat die Bearbeitung vom Kindergeld wirklich äußerst leicht geregelt. Im Prinzip werden kaum eigene Daten verlangt.

Bei der Bearbeitung vom Kindergeld für Familien wird der Antrag „Hauptantrag auf Kindergeld“ verwendet. Handelt es sich um einen Antrag für das weitere Kind, wird lediglich der Antrag „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ verwendet.

Die benötigten Angaben bestehen meistens einzig aus dem Geburtsdatum und Familiennamen, wie noch ein paar anderen simplen Angaben. Der leibliche Kindsvater muss logischerweise auch angegeben werden.

Des Weiteren ist es sehr relevant bei dieser Beantragung von dem Kindergeld anzugeben, ob man im ö.D. tätig ist oder in einem anderen Bereich dem Nationalstaat dient. Auch sollten die baldigen Bezieher vom Kindergeld wirklich darauf achten, dass sie ihre Bankdaten mit angeben, damit das Kindergeld für Familien auch passend auf ihr Konto gutgeschrieben werden kann. Danach wird der Fragebogen noch unterzeichnet an die Familienkasse zurückgeschickt.

Wird das Formular auf das Kindergeld eingereicht, muss noch die richtige Bescheinigung über die Geburt für die Antragsstellung vom Kindergeld anbei gelegt werden. 4 Geburtsdokumente gibt es : Die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse, die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld und halt auch die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld. Dieses Dokument muss immer per Einschreiben im Original an die zuständige Familienkasse verschickt werden.