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Kinderfreibetrag 2013

Freibeträge als Bonus

Kinderfreibetrag 2013

Freibeträge als Bonus
Freibeträge als Bonus

Der Kinderfreibetrag 2013 ist ein „Bonus“, der bei der Einkommenssteuer des jeweiligen Jahres angerechnet wird.

Das bedeutet, dass die Eltern pro Jahr und pro Kind einen Betrag von 7008 Euro verdienen dürfen, ohne das für diesen Betrag Steuern gezahlt werden müssen.

Dies wurde seitens der Regierung so eingerichtet, um sicherzustellen, dass vom Einkommen genug übrig bleibt, um die Kinder angemessen ernähren zu können, sie einzukleiden und bei der späteren Ausbildung unterstützen zu können. Der Kinderfreibetrag 2013 erhöht dabei den Grundfreibetrag. Dieser wird bei Erwachsenen angerechnet, um das jeweils aktuelle Existenzminimum und die Bedürfnisse des täglichen Lebens der Person sicherstellen zu können. Der Kinderfreibetrag wird, auch auf den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und die zu zahlende Kirchensteuer angerechnet.

NWB Steuer-TV | Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Der Freibetrag muss in dem jeweilig zuständigen Finanzamt angegeben werden und wird dann auf die aktuelle Lohnsteuerkarte eingetragen.

Anspruch auf Kinderfreibetrag 2013

Laut § 32 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) besteht für jedes Kind ab dem Geburtsmonat ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag 2013. Die Eltern erhalten diesen Kinderfreibetrag solange, wie das Kind einen Anspruch auf Kindergeld besteht.

Der Anspruch auf Kindergeld, und somit auf den Kinderfreibetrag, endet grundsätzlich in dem Monat, in dem das Kind volljährig wird, also in dem Monat des 18. Geburtstages.

Auf Antrag ist es jedoch möglich, den Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Zeit der Ausbildung zu verlängern. Dies ist dann im Regelfall maximal bis zum 25. Lebensjahr, oder bis zum Tag der Beendung der Ausbildung möglich. Es ist jedoch auch möglich, ein Kindergeld, somit auch einen Kinderfreibetrag nach Vollendung des 18. Lebensjahres zu beantragen, wenn das entsprechende Kind ein Praktikum absolviert. Voraussetzung für diese Beantragung während eines Praktikums ist jedoch, dass das entsprechende Praktikum dienlich für die Ausübung des späteren Berufes ist.

Steuer 2012: Angaben zu den Kindern

Höhe des Kinderfreibetrag 2013

Seit dem Jahr 2010 stehen den Eltern, laut dem Einkommenssteuergesetz, für jedes zu berücksichtigte Kind ein Freibetrag von insgesamt 7.008 Euro pro Jahr zu. Darin ist für das Kind ein Freibetrag in Höhe von 2.640 Euro mit enthalten.

Dieser auch im Kinderfreibetrag 2013 enthaltene Betrag ist für den für den Bedarf der Betreuung des eigenen Kindes, für den Bedarf für die Erziehung des Kindes, sowie für den Ausbildungsbedarf des eigenes Kindes.

Damit soll erreicht werden, dass das Kind in allen Lebenslagen von den eigenen Eltern unterstützt werden kann. Bei Eltern, die nicht zusammen veranlagt sind, das heißt nicht zusammenleben, getrennt oder geschieden sind, bekommt jeder der beiden Elternteile den halben Kinderfreibetrag. In diesem Fall beträgt dieser 3504 Euro. Dabei ist zu erwähnen, dass der Anspruch auf den Kinderfreibetrag bei Antrag auf die Stiefeltern oder die Großeltern übertragen werden kann.

cpm Steuerberater Kinderfreibetrag


Für den Kinderfreibetrag wurden steuerlich für das Jahr 2013 keine Änderungen vorgesehen. Erst zum nächsten Jahr, mit Stichtag 01. Januar 2014 soll sich der steuerliche Freibetrag für Eltern von 7.008 Euro, erhöhen.

Lediglich der Grundfreibetrag für Erwachsene wurde zum 01. Januar 2013 von 8.004 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Zusammen mit dem Kinderfreibetrag haben Eltern somit im Jahr 2013 einen steuerlichen Vorteil von insgesamt 15.138 Euro.

Zum 01. Januar 2014 soll auch der Grundfreibetrag pro Person noch einmal von 8.130 Euro auf 8.354 Euro erhöht werden. Da die genaue Erhöhung des Kinderfreibetrages zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, beträgt der Vorteil im Jahr 2014 mindestens 15.362 Euro. Alles in allem ist zu sagen, dass mit der Einräumung eines Kinderfreibetrag 2013 ein steuerlicher Vorteil gegenüber Eltern geschaffen wurde, der die Eltern bei der Förderung und Ausbildung des eigenen Kindes unterstützt.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Jakub Krechowicz

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