1. Startseite
  2. »
  3. Deine Finanzen
  4. »
  5. Förderungen
  6. »
  7. Kindergeld
  8. »
  9. Kindergeld 2012 für Schulabgänger und Abbrecher

Kindergeld 2012 für Schulabgänger und Abbrecher

Kindergeld 2012 für Schulabgänger und Abbrecher

Manchmal läuft im Leben nicht alles so, wie es sollte.

Als Elternteil stehst du manchmal hilflos daneben, wenn deine Kinder die Schule oder die Ausbildung nicht mehr weiter machen wollen.

Das gehört zum Leben oftmals einfach dazu und die Kinder bzw. Jugendliche machen sich überhaupt keine Gedanken, welche Auswirkungen und finanzielle Nachteile das mit sich bringen kann.

Ein Nachteil könnte zum Beispiel die Nichtzahlung des Kindergelds sein. Wie sieht es also aus, wenn die Schule oder Ausbildung abgebrochen wird. Wird das Kindergeld dann noch weiter gezahlt?

Kindergeld unter 18 Jahren

Für Kinder unter 18 Jahren besteht ein genereller Anspruch auf das Kindergeld.

Der Anspruch ist unabhängig davon, ob das Kind die Schule oder die Ausbildung abgebrochen hat.

Aber Achtung: Wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, endet dieser grundsätzliche Anspruch auf das Kindergeld sofort und kann unter Umständen auch nicht wieder aufleben.

Also besser ist es, wenn du dich auch hier schon im Vorfeld informierst und nicht einfach wartest, bis das Kindergeld wegfällt, weil das 18. Lebensjahr erreicht worden ist.

18 Jahre aber keinen Arbeitsplatz?

Wurde das 18. Lebensjahr erreicht und es ist noch kein Arbeitsverhältnis vorhanden, wird aber unter Umständen bis zum 21. Lebensjahr das Kindergeld weiter gezahlt.

Vorraussetzung hierfür ist, dass das Kind bei der Arbeitsagentur für Arbeit oder einer anderen staatlichen Arbeitsvermittlung in einem EU-Land gemeldet ist.

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch, wenn die Meldung vorhanden ist und das Kind in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis steht, also einen 400 Euro Job hat.

Mehr darf allerdings nicht verdient werden. Die Dauer der Zahlung des Kindergelds kann sich über das 21. Lebensjahr hinaus verlängern, wenn Grundwehrdienst bzw. Zivildienst oder etwas Vergleichbares absolviert wurde. Diese Monate werden dann angerechnet.

18 Jahre aber keinen Ausbildungsplatz?

Ist das Kind über 18 Jahre alt und hat noch keinen Ausbildungsplatz, wird das Kindergeld unter Umständen trotzdem bist zum 25. Lebensjahr ausgezahlt.

Vorraussetzung hierfür ist aber, dass das Kind ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung ist.

Die Suche nach dem Ausbildungsplatz muss zum frühmöglichsten Zeitpunkt aufgenommen worden sein, sonst wird kein Kindergeld ausgezahlt. Hat das Kind sich lediglich selbst bemüht und sich nicht bei einer staatlichen Einrichtung gemeldet, die es bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt, müssen diese Bemühungen lückenlos nachgewiesen werden.

Zum Beispiel durch die Vorlage von Bewerbungen und natürlich auch den Ablehnungen. Da das unter Umständen zu Problemen führen kann, sollte immer versucht werden die Bemühungen nach einem Ausbildungsplatz offiziell zu machen, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt und das Kindergeld trotz der Suche nicht gezahlt wird.

Fazit

Ist das Kind bei einer Arbeitsagentur für Arbeit als Bewerber um eine Ausbildung oder eine andere Bildungsmaßnahme geführt, gelten die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz als hinreichend nachgewiesen und werden von der Familienkasse in der Regel auch akzeptiert.

Deshalb sollte die Meldung bei der Arbeitsagentur für Arbeit auch immer erfolgen.

Denn man hat mit weniger Aufwand die Vorrausetzungen zur Zahlung des Kindergelds einwandfrei nachgewiesen.

Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Alles Gute!
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Maximilian Boschi
Oben-Links: ©panthermedia.net Erwin Wodicka
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Ingeborg Knol
Unten-Links: ©panthermedia.net Thorsten Neuhaus
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Erik Reis

Ähnliche Beiträge