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Kindergeld beantragen: Teil 1 – Der Kindergeldantrag KG1

Geld mit Schnuller | © panthermedia.net /Dietrich Pietsch

Kindergeld beantragen: Teil 1 – Der Kindergeldantrag KG1

Schnellzugriff

Kindergeldnummer Steuer-Identifikationsnummer Antragssteller Bankverbindung Scheckzahlung Angaben Kinder Alleinerziehende Nachweise

Im Rahmen der Anleitungsserie schauen wir uns heute den Hauptantrag auf Kindergeld an – den sogenannten KG1.
Das Formular ist relativ einfach und strukturiert auf zwei Seiten aufgebaut, mit einer zusätzlichen Hinweisseite.

Diese dritte Seite sollte man sich auch durchaus einmal anschauen, da dort die meisten Fragen umfassend und doch recht einfach erklärt worden sind.

Die Kindergeldnummer

Ganz oben auf dem Formular wird nach der Kindergeldnummer gefragt. Sollte man also bereits in dem Bezug vom Kindergeld stehen, trägt man dort auch die bereits vorhandene Kindergeldnummer ein.

Ist es die erste Beantragung vom Kindergeld, lässt man das entsprechende Feld einfach frei. Die Kindergeldnummer wird einem nach der Bearbeitung des Antrages zugeteilt und per Post mit dem Bewilligungsbescheid zugeschickt.

Wichtig

Den Bewilligungsbescheid immer gut aufheben, da man diesen für viele weitere Beantragungen von staatlichen Leistungen braucht und im Zweifel auch vorlegen können muss.

Die Kindergeldnummer bleibt einem übrigens solange erhalten, wie man auch das Kindergeld bezieht. Eine Änderung dieser Nummer, so wie es früher einmal bei einem Umzug üblich war, erfolgt nicht mehr.

Steuer-Identifikationsnummer


Unter dem Feld für die Kindergeldnummer wird nach der Steuer-ID gefragt. Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer erhält man bei seinem zuständigen Finanzamt. Diese Angabe bezieht sich übrigens nicht auf das Kind, sondern immer auf den Antragssteller. Wobei wir beim nächsten Thema wären.

Der Antragssteller

Antragssteller kann, von sehr wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, immer nur eine Person sein. Diese muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Sind Vater und Mutter zusammenlebend, muss man sich untereinander einigen, wer der Antragssteller sein möchte.

Dabei ist diese Entscheidung nicht leichtfertig zu treffen, da der Antragssteller besondere Rechte und aber auch Pflichten besitzt.

Beispielsweise ist nur der Antragssteller berechtigt die Bankverbindung zu ändern oder einen Umzug zu melden. Man sollte sich daher untereinander einigen, wer diesen „Job“ langfristig ausführen möchte. Zwar kann man im Nachhinein den Antragssteller noch ändern, doch geht dies auch nur dann, wenn beide dafür unterschreiben.

Ausnahmen dazu bestehen dann, werden z.B. ein Partner auszieht und das Kind bei dem anderen verbleibt. Dies kann der jetzige alleinerziehende Part auch ohne den alten Antragssteller melden und erhält dann für die Änderung von der Familienkasse neue Antragsunterlagen.

Die Bankverbindung

Da die Familienkasse die Leistungen auch auszahlen möchte, wird natürlich auch nach einem Konto gefragt.

Dieses muss aber nicht zwingend das von dem Antragssteller sein. Es kann durchaus auch das Konto vom Partner, einem Bekannten oder das der Eltern angegeben werden.

Wichtig ist aber, dass der Antragssteller und der Kontoinhaber diese Angabe beide unterschreiben!

Für Eltern, die nicht zwangsweise auf das Kindergeld angewiesen sind und es langfristig sparen möchten, kann es durchaus interessant sein, ein Sparbuch anzugeben. Dies ist auch möglich, da man für das Sparbuch eine Art Kontonummer erhält und die dann bei der Bankverbindung mit angeben kann.

Zahlung mit Scheck

Es gibt Personengruppen, denen es kaum möglich ist ein ordentliches Konto zu führen. Auch kurzfristige Situationen, wie eine Trennung vom Partner oder ein Umzug weit weg können dazu führen, dass eine Zeitlang kein Girokonto zur Verfügung steht. Dann sollte man bei der Familienkasse anrufen und um die Auszahlung via Scheck zu bitten. Dieser wird per Post zugestellt und kann bei einer beliebigen Bank gegen Bares eingelöst werden.

Die Auszahlung vom Kindergeld kann sich dadurch aber um einige Tage verzögern.

Angaben zu den Kindern

Unter Punkt 4 wird nach den Kindern gefragt. Diese sind entsprechend dem Alter einzutragen. Das älteste zuerst und dann absteigend bis zum jüngsten Kind.

Die Frage nach dem Kindschaftsverhältnis ist in der Regel wohl mit eigenes Kind zu beantworten. Bei Patchworkfamilien sieht dies jedoch oft ganz anders aus. Dort ist die Eintragungen Kind des Ehegatten auch häufig zu verwenden. Auf der Hinweisseite ist noch der Vermerk zu lesen, dass auch adoptierte Kinder als eigenes Kind anzugeben sind. Das sollte man in jedem Fall beachten.

Angabe zu den Kindern für Alleinerziehende

Die letzte Frage auf der ersten Seite ist als Alleinerziehener Part in keinem Falle zu unterschlagen.

Wenn man von dem anderen Elternteil getrennt lebt, so ist dieser ganz unten auf der Seite eins einzutragen. Sollte eine eventuelle Vaterschaft noch nicht geklärt worden sein, so kann man den vermuteten Vater eintragen und ein kurzes Schreiben bei der Beantragung beilegen. Dort sollte man den Sachverhalt genau erklären, da die Familienkasse die Angaben über beide Elternteile benötigt.

Dies dient wohl dazu, um Doppelbeantragungen auszuschließen.

Allgemeine Angaben auf der zweiten Seite

Die Punkte 5 bis 8 sind wohl überwiegend alle mit nein zu beantworten. Lebt das Kind außerhalb Ihres Haushaltes, beispielsweise bei der Oma, so sollte auch diese das Kindergeld beantragen. Die Familienkasse würde in diesem Falle höchst wahrscheinlich ihren Antrag auf Kindergeld ablehnen.

Nachweise für die Beantragung vom Kindergeld

Sind die beiden Seiten von dem KG1 ausgefüllt und unterschrieben worden, so benötigt man jetzt noch entsprechende Nachweise für die Beantragung.

Sie benötigen in jedem Fall die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Diese muss im Original dem Antrag beigelegt werden. Sind sie als Antragssteller kein deutscher Mitbürger, müssen sie zusätzlich ihren Pass mit dem Aufenthaltstitel in Kopie beilegen.

Verschicken sie nur die Geburtsbescheinigung im Original. Niemals den Pass oder die Geburtsurkunde!

Da auch die Kopie eines Passes und die originale Geburtsbescheinigung wichtige Unterlagen darstellen, würde ich den Antrag immer per Einwurfeinschreiben verschicken. Dies ist die günstigste Form vom Einschreiben und reicht für unsere Zwecke vollkommen aus. Niemals wichtige Dokumente und Anträge als reine Postsendung verschicken. Sollte der Antrag bei der Familienkasse nicht ankommen, so haben sie später den Ärger.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Bei Fragen stehe ich euch jederzeit gerne zur Verfügung. Allgemeine Fragen könnt ihr hier über die Kommentarfunktion stellen. Gerne werde ich diese beantworten. Bitte postet aber keine Kindergeldnummern. Besondere Anfragen können im Zweifel auch über eMail geklärt werden.

LG
euer Simon
Bildquellen:
Artikelbild: © panthermedia.net Dietrich Pietsch

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