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Kindergeld beantragen Teil 12: Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (KG11a)

Kindergeld beantragen Teil 12: Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (KG11a)

Hier nun ein weiterer Teil der Anleitungsserie Kindergeld richtig beantragen.

Nach nunmehr über zehn Teilen kommen wir auch langsam zum Ende. 😉

Heute geht es darum, wie man das Kindergeld für ein Kind ohne einen Ausbildungs – oder Arbeitsplatz erhalten kann.

Im Internet kursieren in vielen Foren und Portalen die Annahmen, dass man Kindergeld nur dann erhalten kann, wenn man auch einen Ausbildungsplatz hat. Doch dies ist generell so nicht richtig, da der Gesetzgeber viele Möglichkeiten vorgesehen hat, damit man das Kindergeld auch weiterhin beziehen darf.

Eine davon betrifft auch die Kinder ohne einen eigenen Ausbildung- oder Arbeitsplatz, die dann unter anderem das Formular KG11a der Familienkasse einreichen müssen. Dies kann hier heruntergeladen werden.

Allgemeine Daten

Schaut man sich den Antrag an, stellt man schnell fest, dass er nur aus zwei DIN A4 Seiten besteht. Dabei ist es sogar noch so, dass lediglich eine Seite mit insgesamt vier Feldern ausgefüllt werden muss. Bei dieser Mitteilungserklärung handelt es sich also um ein sehr kurzes Formular, was sich recht simpel ausfüllen lässt.

Ganz oben links wird nach dem Kindergeldberechtigten gefragt. Das ist in der Regel entweder die Mutter oder der Vater – aber niemals das Kind selber. Vollwaisen stellen da eine absolute Ausnahme da.

Ist man sich nicht sicher, wer in der Familie diese Aufgabe innehat, schaut am besten auf dem Briefkopf der Familienkasse. Der Empfänger der Unterlagen ist auch mit ziemlicher Sicherheit der Kindergeldberechtigte.

Solltet ihr also die Unterlagen von der Familienkasse zugeschickt bekommen haben, ist auch eure Kindergeldnummer bereits oben links fest eingedruckt worden. Hat man das Formular hingegen aus dem Internet heruntergeladen, muss dort noch eure Nummer mit eingetragen werden.

Wenn ihr bei der Familienkasse bereits bekannt seid, müsst ihr übrigens die Angaben zur Steueridentifikationsnummer nicht mehr mit ausfüllen.

Erste Frage

Hier wird nochmals nach dem Kindergeldberechtigten gefragt.

Zusätzlich ist das Geburtsdatum und auch die Wohnanschrift anzugeben. Mehr wird dort nicht abgefragt und ist schnell erledigt.

Zweite Frage

Nun werden die allgemeinen Daten des betroffenen Kindes abgefragt, sowie seinen Familienstand. Dieser ist für die Familienkasse sehr interessant, da beispielsweise für verheiratete Kinder zwar ebenfalls Kindergeld bezogen werden kann, dies aber unter anderen Voraussetzungen geschieht. Ist man verheiratet und gibt dies dort an, würde ich direkt die Heiratsurkunde in Kopie mit beilegen.

Unter der Angabe zum Familienstand des Kindes wird auch nach dem Wehr-bzw. Zivildienst gefragt. Hat man den bereits abgeleistet, würde ich auch dort direkt immer den entsprechenden Nachweis in Kopie mit beilegen. Das dürfte einem eventuelle Nachfragen ersparen.

Dritte Frage

Hier wird also nun angegeben, was das Kind denn überhaupt eigentlich sucht und vor allem seit wann.

Denkt bei euren Angaben daran, dass die Ausbildungssuche im Zweifel auch nachgewiesen werden muss.

Weiterhin zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass ab dem Zeitpunkt der Ausbildungsplatzsuche auch die Einkommen des Kindes berücksichtigt und auf das Jahr gesehen addiert werden.

Vierte Frage

Ist das Kind bereits bei der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter gemeldet, hat man schon alles richtig gemacht.

Immerhin wird einem dort meist wirklich geholfen und die reine Meldung bei der Agentur für Arbeit reicht der Familienkasse als Nachweis bereits aus.

Ist man bei keiner Stelle registriert und möchte das auch nicht, muss man seine Bemühungen um einen Ausbildungsplatz selber nachweisen.

Dies kann man entsprechend tun, wenn man zum Beispiel seine Bewerbungsschreiben inklusive den Absagen, Zusagen oder den Eingangsbestätigungen an die Familienkasse verschickt. Wichtig dabei ist, dass man mindestens 4 oder 5 von solchen Nachweisen pro Monat akquirieren kann. Erhaltende eMails reichen übrigens meist aus und sollten ausgedruckt und zusammengetackert werden.

Schlussbestimmungen

Am Ende muss nur noch der Kindergeldberechtigte und das Kind selber unterschreiben.

Wichtig dabei zu beachten ist, dass auch wirklich nur der richtige Elternteil das Formular unterschreibt, da es sonst ungültig wird.

Ebenso würde ich grundsätzlich immer empfehlen, dass das Kind die Einwilligung zum Zugriff und zur Verarbeitung der bei den zuständigen Trägern gespeicherten Daten des Kindes zustimmend.

Diese Erklärung findet sich ganz unten auf dem DIN-A4 Blatt und muss auch nur von dem Kind selber gegengezeichnet werden.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch alles Gute und viel Erfolg bei der Beantragung.
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Thorsten Neuhaus
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