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Kindergeld beantragen Teil 2 – Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k

Kindergeld beantragen Teil 2 – Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k

Im letzten Artikel der Anleitungsserie ging es um die komplett neue Beantragung vom Kindergeld. Nachzulesen hier: Kindergeld beantragen Teil 1

Heute geht es um die Situation, wenn die Familienkasse dich als Antragssteller bereits kennt, da du schon ein oder mehrere Kinder hast. Das Beantragen vom Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind ist lange nicht so aufwändig, wie die erste Beantragung vom Kindergeld.

Du benötigst lediglich das Formular KG1k, hier bei der Arbeitsagentur zum herunterladen. Wegen dem Problem vom speichern und ausdrucken von Formularen der Familienkasse habe ich auch schon was geschrieben – hier zum nachlesen: Kindergeldantrag speichern und ausdrucken.

Ist diese erste Hürde genommen, sollte der Rest recht locker von der Hand gehen.

Für wen ist der Kurzantrag auf Kindergeld sinnvoll?

Du befindest dich bereits mit einem oder mehreren Kindern in der Kindergeldzahlung und möchtest nur das neugeborene Kind anmelden?

Dann liegst du mir dem Kurzantrag auf Kindergeld goldrichtig. Wenn du aber einen anderen Antragssteller wählen möchtest, müsstest du den Hauptantrag auf Kindergeld verwenden.

Aufbau vom Antrag

Der Kurzantrag ist, wie der Name schon vermuten lässt, sehr simpel und kurz gefasst worden. Gerade einmal eine DIN A4 Seite sieht die Behörde zum ausfüllen vor und mehr muss es auch gar nicht sein.

Ganz oben links ist das Feld mit Angabe der Kindergeldnummer zu finden.

Falls diese noch nicht eingedruckt worden ist, beispielsweise wenn ihr euch die Unterlagen von der Familienkasse habt zuschicken lassen, dann auf jeden Fall ausfüllen.

Die Kindergelnummer ist eine Art Registrierungsnummer und für deine Identifikation zwangsweise vorgesehen.

Das Feld darunter mit der Steuer-Identifikationsnummer ist in meinen Augen nicht unbedingt auszufüllen, da diese Angabe bereits vorliegt.

Anschließend wird nach dem Antragssteller gefragt. Das ist immer nur eine Person, niemals die Eltern gemeinsam. Daher am besten auf den Bewilligungsbescheid schauen, wer damals das Kindergeld für das erste Kind beantragt hatte. Dieser muss auch jetzt den Kurzantrag stellen.

Unterschreiben müssen übrigens wieder Vater und Mutter. Bitte darauf achten, da sonst der Antrag wieder Retour gehen wird. Falls du alleinerziehend bist, würde ich das in Druckbuchstaben unten auf das Unterschriftsfeld vom Partner schreiben. Dann weiß die Familienkasse bescheid und fragt in der Regel auch nicht weiter nach.

Als nächstes wird nach den Angaben vom Kind gefragt. Da dort auch das Geburtsdatum einzutragen ist, kann das Kindergeld natürlich erst dann beantragt werden, wenn die Geburt bereits war.

Wie ihr seht, ist das Formular sehr einfach und leicht verständlich aufgebaut. Große Erklärungen sind da kaum nötig.

Als Nachweis wird wieder die Geburtsbescheinigung verlangt. Achte darauf, das du nicht die Geburtsurkunde verschickst, oder eine der falschen Geburtsbescheinigungen. Und immer per Einwurfeinschreiben!

Für Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

LG
euer Simon
Bildquelle:
Artikelbild und unten rechts: ©panthermedia.net katie nesling
Bild mitte links: arbeitsagentur.de

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