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Kindergeld beantragen Teil 3 – Antrag auf Kindergeld für Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen (Kg1a)

Kindergeld beantragen Teil 3 – Antrag auf Kindergeld für Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen (Kg1a)

Der Titel verrät einem schon, dass der Antrag Kg1a nicht ohne ist.

Ich werde mich aber bemühen, dass wir dieses Dokument Schritt für Schritt durchgehen werden.

Ich muss zugeben, dass auch mir dieser Antrag bis vor kurzem noch gänzlich unbekannt war.

Irgendwie ist mir diese Entwicklung durchgerutscht, ganz alt kann dieser Antrag aber auch nicht sein, da als Druckdatum März 2011 auf den Unterlagen vermerkt wurde ;).

Für wen ist der Antrag Kg1a geeignet?

Der Titel „Antrag auf Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen“ ist eigentlich selbsterklärend. Solltest du deine Eltern bereits verloren haben, oder du bist von ihnen örtlich getrennt und weißt nicht wo sie wohnen, kannst du hiermit deinen Anspruch auf das Kindergeld sichern.

Die Familienkasse stellt den Antrag hier zum herunterladen bereit.

Dieses Formular ist Gold wert! Kinder ohne Eltern in Deutschland haben zum Teil massive Probleme ihre Ansprüche gegen den Staat und die Gesellschaft durch zu setzen. Die Familienkasse hat anscheinend erstklassig reagiert und dieses Formular auf den Weg gebracht.

Antrag richtig ausfüllen

Wie bei allen staatlichen Leistungen, müssen wir nun natürlich die Blätter mit unseren Daten füllen. Ich versuche dich dabei jetzt bestmöglichst zu begleiten und eine Hilfestellung anbieten. Wenn am Ende noch Fragen offen sind, zögere nicht und schreib deine Frage als Kommentar!

Die Kindergeldnummer

Diese Nummer erhältst du von der Familienkasse, nachdem über deinen Antrag entschieden wurde. Daher musst du bei der ersten Beantragung keinerlei Angaben zu deiner Kindergeldnummer machen. Das Feld ganz oben links auf dem Antrag bleibt daher zunächst frei.

Steuer-Identifikationsnummer

Dort wird nach deiner eigenen Steuernummer gefragt, nicht der deiner Eltern.

Sollte dir diese nicht bekannt sein, würde ich bei dem für dich dann zuständigen Finanzamt anrufen und um Zusendung der entsprechenden Nummer bitten.

Eine Rücksendung der Formulare der Familienkasse, weil die Steuer-Identifikationsnummer gefehlt hat, ist mir übrigens noch nicht zu Ohren gekommen ;).

Antragssteller

Auf diesem Formular ist ausnahmsweise das Kind selber der Antragssteller. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und richtig ausgefüllt sein. Bei Unsicherheiten lieber etwas auslassen, als was Falsches niederzuschreiben.

Bankverbindung

Anzugeben ist in jedem Fall ein eigenes Konto. Auch ein Sparbuch ist als Konto grundsätzlich möglich, wird aber nur sehr selten in Anspruch genommen, da das Kindergeld meistens in die monatliche Haushaltskasse mit einfließt.

Punkt 2 – Eltern des Antragsstellers

Anzugeben sind hier die Daten der Eltern, sofern diese bekannt sind. Wenn man etwas nicht weiß, auf keinen Fall raten! Lasst das Feld aber auch nicht einfach frei, sondern schreibt in Druckbuchstanden unbekannt hin. Das schafft Klarheit und der Sachbearbeiter kann euren Antrag schneller bearbeiten.

Der Begriff Aufgebotsverfahren wegen Verschollenheit dürfte für die meisten recht unbekannt sein. Auch ich musste erst einmal nachschlagen. Eine sehr gute und ausführliche Erklärung dazu habe ich auf Wikipedia gefunden.

Punkt 3 – Angaben zum Wohnverhältnis

Relativ einfache Fragen könnte man nun denken. Stimmt auch, aber die besitzen eine nicht zu unterschlagende Relevanz!

Solltest du beispielsweise bei deinen Großeltern leben, müssten diese dann das Kindergeld für dich auch beantragen.

Kreuze aber alles wahrheitsgemäß an. Die Familienkasse kommt im Zweifel auf dich zu, falls eine Änderung des Antragsstellers nötig sein wird und kann dir dann dabei auch helfen.

Punkt 4 (auf der zweiten Seite)

Hier wird nach dem Vorbezug vom Kindergeld gefragt. Man geht davon aus, dass bereits in der Vergangenheit Kindergeld für dich ausgezahlt wurde. Solltest du wissen, wer dieses erhalten hat, unbedingt angeben. Das könnte die Bearbeitungszeit des Antrages erheblich verkürzen. Auch hier gilt wieder, auf keinen Fall raten. Hast du lediglich eine Vermutung, so solltest du einen extra Zettel schreiben und dazu legen.

Punkt 5 über 18 Jahre alt

Wenn du bereits Volljährig bist, benötigst du Nachweise über deine jetzigen Tätigkeiten. Kindergeld wird grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr geleistet. Für alles, was danach folgt, werden immer Unterlagen angefordert.

Egal was du geradeausführst oder ob du einen Ausbildungsplatz suchst. Zu allem wirst du immer auch Papiere besitzen, Bescheide erhalten haben oder evtl. Absagen zugeschickt bekommen haben. Grundsätzlich würde ich immer alles erst einmal kopieren und dem Antrag mit beilegen.

Wenn die Familienkasse dann noch Unterlagen benötigt, wird sie sich in jedem Fall bei dir melden.

Verschicke deine Briefe ohne Ausnahmen per Einwurfeinschreiben. So bist du dir sicher, dass deine Unterlagen eingegangen sind und kannst die Bearbeitungszeit auch besser einschätzen.

Benötige Nachweise

Wenn die Eltern verstorben sind oder diese für tot erklärt wurden, benötigst du die Sterbeurkunde oder ein gleichwertiges Dokument.

Bitte niemals als Original verschicken!

Wenn du nicht weißt wo deine Eltern leben, aber es wurde auch kein Aufgebotsverfahren beantragt, musst du der Familienkasse erklären, warum dies nicht geschehen ist. Die Gründe können so unterschiedlich sein, wie die Menschen selber. In der Regel wird eine nachvollziehbare Erklärung hingenommen.

In manchen Fällen ist es erforderlich, eine Haushaltsbescheinigung mit einzureichen. Dazu wird man von der Familienkasse dann extra aufgefordert und erhält das passende Formular zugeschickt. Dieses muss dann dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.

Wo schicke ich den Antrag hin?

Für Kinder ohne Eltern gibt es extra für sie eingerichtete Familienkassen, die sich auf diese Thematik besonders gut eingestellt haben.

Für NRW, Nordrhein-Westfalen: Familienkasse Aachen

Für Rheinland-Pfalz und das Saarland: Familienkasse Saarbrücken

Für Baden-Württemberg: Familienkasse Offenburg

Für das übrigen Bundesgebiet und dem Ausland: Familienkasse Nürnberg

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Ich wünsche euch eine gute Zeit. Für Fragen stehe ich immer zur Verfügung.

LG

Euer Simon

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