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Kindergeld beantragen Teil 5 – Haushaltsbescheinigung der Familienkasse (KG3a)

Kindergeld beantragen | © panthermedia.net /photographyMK

Kindergeld beantragen Teil 5 – Haushaltsbescheinigung der Familienkasse (KG3a)

Auch für das Kindergeld gibt es so allerlei an Formulare. Die meisten sind jedoch sehr simpel aufgebaut und auch leicht auszufüllen.

Die Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse ist genau so ein Exemplar. Gerade einmal eine DIN-A4-Seite ist zum Bearbeiten vorgesehen.

Das meiste wird übrigens wohl eh vom Einwohnermeldeamt ausgefüllt und bestätigt.

Was ist einer Haushaltsbescheinigung?

Anders als bei der Lebensbescheinigung oder Schulbescheinigung, weist die Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse nur aus, dass die Kinder im gemeinsamen Haushalt mit dem Antragsteller wohnen.

Dabei ist zu beachten, dass der Antragsteller nur den Abschnitt A ausfüllt und oben links die aktuelle Kindergeldnummer einträgt. Dieses Formular muss dann anschließend der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) vorgelegt werden. Dort wird bestätigt, dass die Kinder bei dem Antragsteller gemeldet sind. Herunterzuladen hier: Haushaltsbescheinigung

Warum ist die Haushaltsbescheinigung so wichtig?

Dieses Dokument ist die bevorzugte Art und Weise der Familienkasse, um nachzuweisen, dass ihre Kinder auch wirklich bei ihnen leben.

Streng betrachtet ist dies natürlich kein sicheres und zuverlässiges Verfahren, was dort betrieben wird. Eine Meldung ist in Deutschland relativ schnell vollbracht und muss auch nicht immer korrekt sein.

Der Hinweis, dass wir in Deutschland eine Meldepflicht besitzen und diese auch korrekt ausgeführt werden muss, schreckt leider nur noch die wenigsten ab. Ja ich will fast behaupten, dass bei den Einwohnermeldeämtern fast genauso viel geschummelt wird, wie bei den Meldungen zur Steuererklärung.

Natürlich ist es jetzt nicht so einfach möglich, Kinder alleine quer durch die Bundesrepublik Deutschland um- und anzumelden – aber es ist auch nicht unmöglich.

Falsche Haushaltsbescheinigung!?

Stellen Sie sich einmal vor, man trennt sich von seinem Lebenspartner und die Kinder verbleiben bei einem zuhause. Manchmal möchte man mit dieser Veränderung auch eine neue Wohnung beziehen, damit man sich von der Vergangenheit befreien kann.

Doch wie ist es mit der Ummeldung der Kinder?

Ich bin zwar kein Jurist, aber ein eigenmächtiger Umzug, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils, ist durchaus eine kritische Sache.

Manche Quellen sprechen da sogar von Kindesentführung.

Soweit würde ich jetzt zwar nicht gehen, da Umzüge mit einer kurzen Entfernung doch relativ bedeutungslos sein dürften. Aber internationale Umzüge sind mit Sicherheit ein kritisches Thema.

Auch wenn sie beispielsweise jetzt von Hamburg nach München ziehen wollen. Ich kann nur davon abraten, Kinder eigenmächtig bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt ab- bzw. anzumelden.

Diese alleinige Handlung ist in meinen Augen eventuell strafbar und somit wäre auch die Haushaltsbescheinigung falsch. Ob und inwieweit es dann noch Konsequenzen für das Kindergeld geben könnte, mag ich mir gar nicht ausmalen.

Fazit

Das Formular Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse ist prinzipiell eine gute Idee der Familienkasse. Immerhin kann man damit relativ schnell und bequem seine Ansprüche über das Kindergeld gegen die Familienkasse durchsetzen.

Doch bietet dieses Dokument auch einiges an Spielraum, um damit Schindluder zu betreiben. Ich kann wirklich nur dazu raten, immer alles nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und im Zweifel bei der Familienkasse anzurufen. So dürfte man sich eine Menge Ärger ersparen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

LG
Simon

Bildquellen:
Artikelbild/Mitte rechts: © panthermedia.net /photographyMK

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