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Kindergeld beantragen Teil 6 – Lebensbescheinigung der Familienkasse (KG3b)

Kindergeld beantragen Teil 6 – Lebensbescheinigung der Familienkasse (KG3b)

Kindergeld kann man ohne die entsprechenden Formulare auszufüllen nicht erhalten.

Das ist auch gut so, da das Kindergeld ja aus unseren Steuerzahlungen finanziert wird.

Bei fast jeder Beantragung des Kindergeldes, wird auch nach den Kindern selber gefragt:

Wie alt sind Sie? Was machen sie zurzeit? Wo leben Sie?

Die Familienkasse überrascht mich immer wieder mit sehr einfachen und bürgerfreundlichen Formularen. Wer einmal eine Steuererklärung über mehrere Stunden gemacht hat, wird sicherlich verstehen, was ich damit meine  :mrgreen:.

Die Beantragung von Kindergeld ist also relativ einfach, dennoch ist auf das korrekte Ausfüllen der Unterlagen zu achten.

Heute geht es um den Vordruck Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse (KG3b)

Um als Eltern Anspruch auf das Kindergeld erheben zu können, muss man auf Anfrage der Familienkasse auch nachweisen können, wo die eigenen Kinder leben.

Über die Haushaltsbescheinigung habe ich ja bereits im Teil fünf der Anleitungsserie berichtet. Diese Vorlage kann man verwenden, wenn die eigenen Kinder zuhause leben.

Die Lebensbescheinigung der Familienkasse ist jedoch für die Fälle gedacht, wo die Kinder nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern wohnen. Das kann verschiedene Ursachen und Gründe haben.

Eines vorweg

Für Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und daher eine eigene Wohnung bewohnen, muss grundsätzlich keine Lebensbescheinigung erbracht werden. Haben Sie wirklich eine eigene Wohnung bewohnt, ausschließlich zum Zweck des Studiums oder der Ausbildung, ist dies zwar meldepflichtig aber nicht mit der Lebensbescheinigung nachzuweisen.

Das Formular der Familienkasse (KG3b) ist er für die Fälle gedacht, wo das Kind dauerhaft eine eigene Wohnung bewohnen möchte. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, kann auch die Heimleitung die Bewohnung bescheinigen. Alternativ dazu können Sie natürlich auch einfach die Lebensbescheinigung ausfüllen lassen.

Formular der Familienkasse ausfüllen

Ganz oben links sehen Sie das Feld Name und Vorname des Kindergeldberechtigten.

Da Sie sich gerade für dieses Thema interessieren, gehe ich davon aus, dass auch Sie der Kindergeldberechtigte sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Name dort eingetragen werden muss, schauen Sie bitte nach, wer von der Familienkasse die Briefe erhält. Die Kindergeldnummer ist in der Regel von der Familienkasse bereits eingedruckt worden.

Haben Sie sich dieses Dokument aus dem Internet heruntergeladen, tragen Sie bitte jetzt ihre richtige Kindergeldnummer ein.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Nummer dort eingetragen werden muss, schauen Sie auf die Kontoauszüge oder auf ihren letzten Kindergeldbescheid. Dort ist ihre feste Kindergeldnummer abgebildet.

Ihre Steueridentifikationsnummer müssen Sie grundsätzlich nicht mehr eintragen.

Den Punkt A, Erklärung über Kinder, die außerhalb des Haushaltes wohnen, müssen Sie nun vollständig ausfüllen.

Die Fragen dürften relativ selbsterklärend sein. Bei dem Punkt B bescheinigt dann das Einwohnermeldeamt oder die zuständige Meldebehörde, die Richtigkeit ihrer Angaben.

Wie immer gilt, wenn Sie diese Unterlagen zur Familienkasse schicken, dann nur per Einwurfeinschreiben. Denn sicher ist sicher.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

LG
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Wavebreakmedia ltd
Oben links: ©panthermedia.net Jürgen Frese
Mitte rechts: ©panthermedia.netM.G. Mooij
Unten links: ©panthermedia.net Marek Galnor

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