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Kindergeld für Pflegekinder – Die Prüfungen und die Anspruchsvoraussetzungen.

Kindergeld für Pflegekinder – Die Prüfungen und die Anspruchsvoraussetzungen.

Wenn Du ein Pflegekind aufgenommen hast, kannst Du auch das Kindergeld beantragen. Einige Voraussetzungen musst Du jedoch beachten, diese habe ich hier kurz zusammengefasst:

  1. MINDERJÄHRIG – Nur minderjährige Kinder können berücksichtigt werden.
  2. LEIBLICHE ELTERN – Es dürfen keine regelmäßige Besuche von den leiblichen  Eltern erfolgen.
  3. HAUSHALT – Das Kind muss in deinem Haushalt leben.
  4. EINKOMMEN – Du darfst keine finanziellen Absichten hinter der Aufnahme besitzen, dazu gelten insbesondere private Kinderheime.
  5. FAMILIE – Das Kind muss sich als Familienmitglied fühlen und einfügen.

TIP: Auch die eigenen Geschwister können Pflegekinder werden.

Bei der Beantragung benötigst Du immer den Kindergeldantrag ( KG 1 ) und die Haushaltsbescheinigung ( KG 3a ). In der Regel erhälst Du zudem den Fragebogen: Prüfung des Anspruches auf Kindergeld zugeschickt. Ruf in jedem Fall bei der Familienkasse an und lasse dir die Unterlagen zuschicken. Hotline: 01801  54 63 37

Hast Du Fragen? Schreib einen Kommentar, gerne helfe ich Dir weiter!

LG

Simon

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