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Kinderzuschlag ab 2012 pfändbar?!

Kinderzuschlag ab 2012 pfändbar?!

Im Volksmund heißt es, dass Veränderungen im Leben gut tun und auch mal sein müssen.

Doch das ist meist nur die halbe Wahrheit, wie es sich jetzt wieder einmal auf beeindruckender Weise zeigt.

Der Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt ab dem 1.1.2012 vollständig weg.

Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Unterstützungen wie der Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) und ähnliche Leistungen vollständig pfändbar sind.

Wenn man bedenkt, dass diese Leistungen gezahlt werden, damit der Zahlungsempfänger seine Existenz sichern kann, halte ich dieses Vorgehen vom Gesetzgeber als höchst fragwürdig. Wieder wird den Ärmsten in die Tasche gegriffen, um Ihnen nun auch noch den letzten Euro herauszupressen.

Problem der Pfändung

Natürlich ist es auch so, dass die Problematik der Pfändung auch nur diejenigen betrifft, die im Vorfeld nicht mit ihrem Geld umgehen konnten.

Doch andere Menschen deswegen vorschnell zu verurteilen und zu sagen, dass sie an ihrer jetzigen Situation selber schuld sind, ist in meinen Augen zu einfach.

Viel zu schnell kann man heutzutage in die Schuldenfalle tappen.

Gerade junge Menschen betrifft diese Art von Verlockung, da es einem die Banken und Versandhäuser doch recht einfach machen.

Ist das Kind bzw. der junge Erwachsene noch in Ausbildung und bezieht ein Azubigehalt, bekommt er meist schon einen Dispo von mehreren 100 € eingeräumt. Damit sichert sich die Bank im Übrigen auch gleichzeitig die Kundentreue, denn mit Schulden verwechselt niemand so gerne das Konto.

Aber gegen eventuelle Pfändungen im neuen Jahr kann man trotz der neuen Regelung etwas unternehmen. Das Zauberwort heißt Pfändungsschutzkonto. Diese Art von Konto garantiert einem automatisch einen Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 €.

Dieses Geld darf dann in keinem Fall gepfändet werden, da diese Summe die Mindestgrenze für Pfändungen darstellt. Im Einzelfall sind die Freibeträge aber noch höher, da es eine Vielzahl von Faktoren gibt, die die Grenze beeinflussen können. Das Pfändungsschutzkonto wird bei der eigenen Hausbank beantragt und auch geführt.

Nachweise sind wichtig

Wichtig bei der Beantragung ist, dass man sich von der Familienkasse einen aktuellen Leistungsbescheid zuschicken lässt, der aussagt ob und in wieweit man das Kindergeld und den Kinderzuschlag bezieht.

Ebenso ist mit allen anderen Leistungsarten zu verfahren, wie etwa bei dem Arbeitslosengeld 2.

In Deutschland gilt einfach sich möglichst immer und alles schriftlich geben zu lassen, damit man am Ende keine Probleme bekommt. Aus meiner Sicht würde ich dringendst jedem empfehlen, sich das Pfändungsschutzkonto einrichten zu lassen, der einer drohenden Pfändung entgegensieht.

Zumindest ich persönlich erwarte, dass direkt Anfang Januar von vielen Gläubigern versucht werden wird auf die Konten der Schuldner zuzugreifen, um dann dort die höchstmöglichste Summe abgreifen zu können.

Klar ist es so, dass wenn man jemandem Geld schuldet, man es in jedem Fall zurückzahlen muss. Menschen, die Leistungen in Anspruch nehmen, diese aber nicht zahlen, mag ich persönlich auch nicht. Aber man muss menschlich bleiben und versuchen, die beste Lösung für alle Beteiligten hinzubekommen.

Wie siehst du das? Hältst du es für richtig, dass der Pfändungsschutz ab 2012 aufgehoben wird? Über einen Kommentar würde ich mich sehr freuen.

Ich wünsche uns allen eine gute Zeit und schon bald ein fröhliches Fest.
euer Simon

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Ingram Vitantonio Cicorella
Oben-Links: ©panthermedia.net Phovoi R.
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Jörg Röse-Oberreich

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