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Kita-Platzförderungen? | Was kann man beantragen?

Kita-Platzförderungen? | Was kann man beantragen?

Welche Förderungen gibt es?
Welche Förderungen gibt es?

Alle Eltern kennen das Problem. Wie versorge ich mein Kind ordnungsgemäß während ich arbeite? Eigentlich sollte dies dank Kindertagesstätten und Tagesmüttern kein Thema sein. Jedoch stellte die Suche nach einem Kita-Platz bisher stets ein Hindernis dar. Es hagelte Absagen über Absagen. Doch seit 1. August 2013 ist eine entscheidende Änderung eingetreten. Jede Familie hat laut §24 SGB VIII das Recht auf einen Kita-Platz!

Inhalte des Artikels
Kita-Platzförderungen? | Was kann man beantragen?
Neues Gesetz in Verbindung mit steigenden Kosten
Dieser Antrag ist für den Elternteil von Bedeutung, der entweder
Kosten und Berechnung
Zusätzliche Förderungen
Quellen

Neues Gesetz in Verbindung mit steigenden Kosten

Erhält jedes Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, so ist sofort klar, das auch mehr Fachkräfte und erweiterte Unterbringungsmöglichkeiten benötigt werden. Neben den allgemeinen Räumlichkeiten ist es weder für den die betreuende Person, noch für die Kindergruppen zumutbar, wenn die Gruppen zu groß sind. Zusätzlich leidet die individuelle Betreuungsmöglichkeit. Die vermehrt benötigten Fachkräfte, Beschäftigungsmaterial und alle benötigten Materialien lassen auf höhere Kosten schließen. Hierbei gilt das Gesetz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3.

„Antrag auf Förderung eines Kindes in einer Kindertagesstätte“

Dieser Antrag ist für den Elternteil von Bedeutung, der entweder

erwerbstätig,
erwerbssuchend,
in Ausbildung oder
zur Gruppe der sozial benachteiligen Bürger

gehört. Mit Hilfe dieses Formulars können die betroffenen Personen die gesamte oder teilweise Übernahme der Kita-Kosten beim zuständigen Jugendamt oder der entsprechenden Kommune beantragen. Wichtig hierbei ist ein Betreuungsvertrag, der zum einen Träger, Einrichtung und Erziehungsberechtigte beinhaltet, zum anderen auch Zeit und Umfang der Betreuung regelt. Grundsätzlich wird ein Zeitraum von ca. 30 Stunden pro Woche angesetzt. Können die Eltern nachweisen, dass dies z. B. aufgrund einer Vollzeit-Stelle nicht ausreichend ist, so kann auch eine verlängerte Betreuungszeit beantragt werden. Zusätzlich zu erwähnen ist, das der Gesetzgeber betreffend der Entfernung oder der Fahrzeit zu der Kita keine genauen Angaben trifft. Kann die Kommune keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen, so muss sie ebenfalls die Kosten für eine alternative Unterbringung, beispielsweise eine Tagesmutter, zahlen.
So lässt sich zusammenfassend sagen, dass

Kinderkrippen/Krabbelstuben,
Kindergärten/Kinderläden,
Kinderhort/Tagesmütter

gefördert werden.

Teilweise gibt es eine Kostenübernahme
Teilweise gibt es eine Kostenübernahme

Kosten und Berechnung

Die Kosten für die Unterbringung schwanken stark zwischen Bundesländern und entsprechenden Gemeinden. Allgemein kann man mit einem Mindestbeitrag von monatlich 150,00 € rechnen. Auch kommt es darauf an, wie viele Kinder man in der Kita untergebracht hat.

Für Kinder unter zwei Jahren wird meist ein Höherer Beitrag fällig. Unter Eltern spricht man meist von einer „Windelpauschale“. Sie bezieht sich auf den Mehrverbrauch an Windeln und anderen Pflegemitteln. Zusätzlich muss mit Kosten für Ausflüge, Bastelmaterial u. a. gerechnet werden.

Grundsätzlich richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes. Mehrverdiener zahlen also auch mehr. Die Zuschüsse erfolgen zu den monatlichen Beiträgen und nach einem bestimmten Berechnungsschema. Hierbei wird geprüft, ob eine festgelegte Belastungsgrenze erreicht wird und so sie Übernahme der Kosten durch die Eltern zumutbar ist oder nicht.

Anrechenbares Einkommen sind das Nettoeinkommen, Kindergeld, ALG-Zahlungen, Unterhalt usw. Also alles, was als Zufluss zum Einkommen zählt. Gleichzeitig wird von diesem Einkommen ein fixer Grundbetrag für den Haushaltsvorstand abgerechnet. Ebenso werden Zuschläge für alle weiteren Familienmitglieder abgezogen und Beiträge für bestimmte Aufwendungen, wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen. Liegt man nach der Berechnung über der Belastungsgrenze, so kann trotzdem noch ein anteiliger Zuschuss beantragt werden. Allerdings ist hier wieder ratsam sich genau auf dem zuständigen Jugendamt zu erkundigen, denn wie bereits erwähnt, gibt es starke Unterschiede in Umfang der Kostenübernahme und Grundlagen der Berechnung.

So gibt laut persönlicher Recherche z. B. staatliche Kitas in Thüringen, bei denen der Antrag auf einen Kita-Platz nicht über das Jugendamt, sondern direkt in der Einrichtung gestellt wird. Als Einkommensnachweis reicht ein Arbeitsvertrag und die monatlichen Kosten sind Einkommensunabhängig und nur auf das Kindesalter bezogen. Wer sich über den Ablauf der Beantragung im Unklaren ist, sollte auch auf die Hilfe von bekannten Erziehungsberechtigten zurückgreifen. Sie haben meist bereits solche Anträge ausgefüllt und wissen um die nötigen Behördengänge.

Zusätzliche Förderungen

Extra kostenfreie Förderungen erhalten Kinder in den Tagesstätten, wenn sie „Besonderheiten“ aufweisen. So wird in den Einrichtungen eine sprachliche Förderung durchgeführt, wenn das jeweilige Kind nach Feststellung durch eine zuständige Senatsverwaltung einen bestimmten Sprachstand noch nicht erreicht hat. Die Förderung für Kinder mit Behinderungen erfolgt integrativ in Zusammenarbeit mit der gesamten Betreuungsgruppe des Kindes. Weitere Informationen finden Eltern auf den Internetseiten des entsprechenden Jugendamtes oder direkt in den Einrichtungen.

Quellen:

http://www.jugendamt.nuernberg.de/finanzen/kosten_beispiel.html
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/rechtsvorschriften/kitafoeg.pdf?start&ts=1320398444&file=kitafoeg.pdf

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Carmen Steiner
Artikelbild Mitte: ©panthermedia.net peter atkins