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Mein Kind, der Zivildienst und ich…

Mein Kind, der Zivildienst und ich…

Jedes Jahr das gleiche Bild, der Zivildienst ruft und tausende Jugendliche entscheiden sich auch jedes Jahr für diese Variante – immerhin besser als jeden Morgen um 5 Uhr aufzustehen.

Doch viele Eltern vergessen, dass sie diesen Umstand bei der Familienkasse melden müssen, immerhin besteht für die Zeit des Zivildienstes kein Anspruch auf Kindergeld. Bei vergessender Meldung kommt dann eine Rückzahlungsaufforderung für die vollen 9 Monate auf einen zu, ganze 1.656 Euro ( 9 x 184 Euro ). Daher immer jegliche Veränderungen melden, die Familienkassen verstehen da keinen Spaß mehr. Spätestens sei den aufgedeckten Doppelzahlungen im öffentlichen Dienst ist man hier sehr empfindlich geworden.

Aber es gibt auch was gutes zu dem Thema. Die Berechtigung Kindergeld zu erhalten erlischt in der Regel mit dem 25. Lebensjahr. Doch wenn das Kind Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet hat, kann man diese Zeit an das 25. Lebensjahr dranhängen. Jedoch auch nur die gesetzlich vorgeschriebene Zeit – sprich max. 9 Monate. Einzige Bedingung ist, dass man sich bereits vor dem 25. Geburtstag in Ausbildung oder Studium befindet.

Liebe Grüße

Simon

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