Also, bis zum 21. Lebensjahr kann das Kindergeld weiter gezahlt werden. Das Kind muss dazu jedoch bei seiner zuständigen Arbeitsgemeinschaft arbeitssuchend gemeldet sein. Die Anmeldung geht schnell und das Kind verpflichtet sich zu nichts!
Was aber machen, wenn das 21. Lebensjahr bereits abgeschlossen wurde? Naja… wenn noch keine Arbeit gefunden wurde, wäre ja evtl. eine zweite Ausbildung eine Option! Dazu muss das Kind sich anstatt arbeitssuchend halt ausbildungssuchend melden. Wieder besteht keinerlei Verpflichtung. Merkt Ihr was…? Man kann sich ausbildungssuchend melden und das ohne eine Verpflichtung eingehen zu müssen… Und man erhält dann Kindergeld – bis zum 25. Lebensjahr!
Es gilt aber immer: Hotline der Familienkasse anrufen ( Kindergeldnummer bereits halten ) und dort die Sache bekannt geben.
Also… viel Spaß mit dem Kindergeld bis 25!
LG
Simon
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