Mein Kind hat keinen Ausbildungsplatz bekommen – Was jetzt?

In der heutigen Zeit ist es leider nicht mehr allein vom Kind abhängig, ob es einen Ausbildungplatz erhält.

Oftmals bewerben sich 10, 20 oder gar 100 Ausbildungswillige auf eine Stelle. Da ist es logisch, dass dann sehr viele “auf der Strecke” bleiben. Aber was ist dann eigentlich mit dem Kindergeld? Immerhin geht es nicht mehr zur Schule und eine Ausbildung hat es vielleicht erst in einem Jahr. Soll es der Familienkasse gemeldet werden, oder besser nicht?

Zu der letzten Frage, ein ganz klares Ja! Alle Veränderungen müssen gemeldet werden, sonst kann es später unangenehm werden. Aber komnen wir zu der guten Nachricht. Ihr Kind kann bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld erhalten, nur man muss die Spielregeln kennen. Nun… hier sind sie:

Die Spielregeln für ein Kind ohne Ausbildungsplatz:

Ruf bei der Familienkassenhotline ( 01801  54 63 37 ) an und sage dort bescheid. Bitte um Zusendung der benötigen Formulare.

Dein Kind geht zu der Bundesagentur für Arbeit ( ARGE ) und meldet sich dort Ausbildungssuchend, nicht Arbeitssuchend. Eine Verpflichtung entsteht durch solch eine Meldung nicht. Also keinen Zwang irgendetwas zu machen, was man am Ende garnicht möchte! Über die Meldung eine schriftliche Bestätigung verlangen und den Unterlagen mit beilegen. Das war dann schon der ganze Zauber!

Die Bearbeitungszeit dauert i.d.R. 6 Wochen. Das ganze kann man auch ohne die Meldung bei der ARGE abwickeln, nur dann wird es anstrengend. Wer diese Möglichkeit wählt muss jeden Monat seine Bewerbungen, auch deren Reaktionen ( Absagen, Zusagen usw ) archivieren und der Familienkasse zuschicken. Also ne Menge Auffwand, was man sich wirklich sparen kann!

Hast Du noch Fragen? Schreib einen Kommentar.

LG

Simon

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  • Written by

    Simon Schröder ist ein begeisterter Blogger und freut sich über jeden Kommentar. Fragen zum aktuellen Kindergeld, Elterngeld oder auch dem Kinderzuschlag beantwortet er gerne. Dabei ist es ihm aber auch wichtig zu betonen, dass eine rechtskräftige Aussage nur von den Behörden selber kommen kann.

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