1. Startseite
  2. »
  3. Lifestyle
  4. »
  5. Alltagsratgeber
  6. »
  7. Mit Auto vom Vater geblitzt | Wenn der Nachwuchs zu schnell unterwegs war

Mit Auto vom Vater geblitzt | Wenn der Nachwuchs zu schnell unterwegs war

Blitzer | © panthermedia.net /Jörg Schmalenberger

Mit Auto vom Vater geblitzt | Wenn der Nachwuchs zu schnell unterwegs war

Einige Väter von uns kennen das Problem. Das Kind wurde geblitzt und befindet sich noch in der Probezeit – harte Folgen drohen dem Nachwuchs. Was kann man also am Besten tun, um dem Kind die möglichen Konsequenzen zu ersparen?

Wurde das Kind persönlich von der Polizei gestoppt, hat man in der Regel keine Möglichkeiten mehr die Strafe abzuwenden. Dann ist je nach gefahrener Geschwindigkeit eine Strafe unumgänglich. Wurde das Kind also persönlich erwischt und ist viel zu schnell gefahren, muss es in der Probezeit in der Regel zu einer Nachschulung. Diese besteht aus Theoriestunden und einer Fahrt mit dem Fahrlehrer. In der Regel besteht man zwar diese erneute Prüfung, doch die Kosten dafür liegen bei etwa 400 Euro und die bisherige Probezeit des Kindes verlängert sich um weitere zwei Jahre. Etwas besser sieht es aus, wenn das Auto auf Sie als Vater zugelassen ist und der Bußgeldbescheid nach Hause gesendet wird.

Was kann ich tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid bekomme und mein Kind gefahren ist?

War Ihr Nachwuchs zu schnell unterwegs, bekommen Sie einen sogenannten Anhörungsbogen nach Hause geschickt. In diesem ist das Vergehen aufgeführt und die Strafe, die für die Sache fällig wird. Nun haben Sie die Möglichkeit, die Strafe zu übernehmen oder Angaben zu der Sache zu machen.

Geht die Strafe mit Punkten in Flensburg einher muss ein Fahrer (der sich noch in der Probezeit befindet) zu einer umfangreichen Nachschulung. Sie können dagegen die Geldstrafe einfach bezahlen; somit erkennen Sie das Vergehen an und sie ist in der Regel vom Tisch. Ist die Strafe allerdings so hoch, dass diese mit Punkten oder sogar einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot belegt ist, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass auch die Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg registriert werden und Sie unter Umständen ein Fahrverbot antreten müssen.

Eine andere Möglichkeit ist auf dem Anhörungsbogen anzugeben, dass man nicht weiß, wer gefahren sei oder keine Angaben zu dem Sachverhalt machen möchte. Dann kann es allerdings dazu kommen, dass die Polizei mit einem Foto in der Nachbarschaft ermitteln wird. Je nachdem wie groß der Ort ist, in dem Sie leben, ist es sehr wahrscheinlich, dass ermittelt werden kann, dass Ihr Kind tatsächlich gefahren ist. Aber auch diese Ermittlungen hängen stark von den Kapazitäten in der Polizei in dem Ort ab und werden sich auch an der Höhe der Strafe orientieren. Bei kleineren Strafen wird man hier sicher nicht so gründlich ermitteln, wie bei größeren.

In der Regel wird bei Strafen bis 35 Euro das Verfahren übrigens eingestellt; dann brauchen Sie auch nicht zu bezahlen. Bei höheren Strafen geht es im Endeffekt vor allem darum, dass die Strafe bezahlt wird. Übernehmen Sie dies als Vater, ist es meist erledigt. Sind Sie nicht dazu bereit, wird es wohl zu Ermittlungen in Ihrer Nachbarschaft kommen.

ADAC Jurist Dr. Markus Schäpe erklärt die Flensburger Punktereform

Welche Strafen können bei falschen Angaben auf Sie als Elternteil zukommen?

Sie sind als Elternteil nicht dazu verpflichtet, Ihr Kind als Fahrer zu benennen. Sie haben als naher Angehöriger ein Zeugenverweigerungsrecht. Sie brauchen also nicht angeben, dass Ihr Kind gefahren ist und haben dafür auch keine Strafe zu erwarten. Geben Sie allerdings an, dass Sie nicht wissen, wer gefahren ist, dann kann Ihnen auferlegt werden, dass Sie zukünftig ein Fahrtenbuch führen müssen, um eine solche Situation zu vermeiden und immer genau Auskunft darüber geben zu können, wer zu welcher Zeit gefahren ist.

In einigen Fällen kann es auch so sein, dass bei der Auswertung des Blitzerbildes direkt festgestellt wird, dass dieses nicht zu dem Geburtsjahr des eigenen Halters passt. Dies ist zum Beispiel auch der Fall, wenn das Auto auf Sie als Vater zugelassen ist und Ihre Tochter gefahren ist. Dann haben Sie gar nicht die Möglichkeit, die Strafe einfach zu zahlen, sondern werden dazu aufgefordert Angaben zu dem Fahrer zu machen. Damit bleibt Ihnen nur die Aussage zu verweigern oder anzugeben, dass Ihr Kind gefahren ist. Die Ermittlungen werden Ihnen aber in der Regel bei der Verweigerung der Aussage nicht erspart bleiben. Zudem sollten Sie beachten, dass während des gesamten Verfahrens bei jedem neuen Schriftverkehr immer wieder 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr zu der Strafe dazukommen.

Fazit

Abschließend müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie die Strafe für Ihr Kind übernehmen. Bei Strafen mit wenigen Punkten sollte man diese einfach übernehmen und keine weiteren Ermittlungen riskieren. So spart man sich als Familie unnötige Kosten für das Aufbauseminar und dem Kind bleibt eine unangenehme Nachschulung erspart. Ein Donnerwetter hat sich der Nachwuchs aber in jedem Fall verdient.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Jörg Schmalenberger

Ähnliche Beiträge