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Musik im Netz | Haften Eltern für Ihre Kinder?

Musik im Internet

Musik im Netz | Haften Eltern für Ihre Kinder?

Musik im InternetWas früher bei den Eltern noch das Aufnehmen von Musikstücken auf Kassette war, ist heutzutage das Downloaden von Musiktiteln aus dem Internet oder auch das Tauschen von Alben über das Filesharing.

Der Begriff Filesharing bedeutet, dass die Musik anderen Internetnutzern zum Tausch angeboten wird. Früher wie heute sind sämtliche Vorgänge, bei denen es sich nicht um die maximal sieben Kopien für den Eigenbedarf von selbst erstandener oder geschenkter Musik handelt, natürlich illegal. Zurecht werden Erwachsene, die bei einer solchen Straftat erwischt werden, abgemahnt und zu teils sehr hohen Geldzahlungen aufgefordert. Selbst eine Haftstrafe ist in drastischen Fällen nicht unmöglich. Bei einer Raubkopie liegt immerhin die Verletzung des Urheberrechts vor. Wie sieht das aber mit der Haftung aus, wenn Kinder diese Urheberrechtsverletzungen begehen?

Aufsichtspflicht der Eltern gegen Urheberrecht

Im Falle der Internetnutzung ist das mit der Aufsichtspflicht ja immer so eine Sache. Zum einen stehen die Eltern nicht ständig daneben, wenn die Kids im Netz surfen, zum anderen sind die Sprösslinge meist besser über die Möglichkeiten informiert, die es so alle gibt – somit auch darüber, wie Firewalls etc. zu umgehen sind.

Abgesehen davon wissen viele Väter oder Mütter oft gar nicht, welche Varianten des Downloads erlaubt sind und welche nicht. Hier gibt es auch noch einige rechtlich nicht einwandfrei geklärte Bereiche. So ist es beispielsweise erlaubt, YouTube-Videos mit sogenannten YouTube-Downloadern wie diesem hier, die Videos für den eigenen Gebrauch herunterzuladen oder mit weiteren Programmen aus dem Video eine Mp3 zu rippen.

Doch selbst Künstler stellen auf ihren Homepages immer wieder einzelne Stücke zum kostenlosen und erlaubten „saugen“ bereit. Die allermeisten Tauschbörsen sind dagegen jedoch illegal. Würden Eltern ihren Kindern deshalb die Internetnutzung komplett untersagen, stellten sie jene damit ins soziale Abseits. Auch eine ständige Überwachung der Kids im Netz ist nicht „pädagogisch wertvoll“. Die Überwachung und Überprüfung liegt erst dann in der Pflicht der Eltern, wenn sie vermuten müssen, dass die Kinder Straftaten begehen wollen oder schon begangen haben.

Musikverlage hätten es zwar gern, dass die Computer von Kindern regelmäßig durchsucht würden, doch das Vertrauensverhältnis in der Familie geht in diesem Fall vor. Auch eine Durchführung dieser Form von Kontrolle ist nicht leicht. Das heißt nun aber nicht, dass Eltern überhaupt keiner Aufsichtspflicht in Sachen Internetnutzung nachzukommen haben.

YouTube Musik legal downloaden – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

Aufsichtspflicht der Eltern erfüllen

Eltern werden angehalten, ihre Kinder genauestens darüber aufzuklären, was erlaubt ist und was nicht. Auch darüber, dass eine Urheberrechtsverletzung Diebstahl ist. Künstler und Firmen verdienen nun einmal ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf der Musik. Leider führen sich auch viele Erwachsene dieses nicht vor Augen.

Nur weil ein Bäcker sein Brot auf der Ladentheke platziert, darf es auch nicht einfach mitgenommen und verteilt werden. Bei einem Kind mit normalem Entwicklungsstand sollte dies ausreichend logisch sein. So sieht es auch der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, I ZR 74/12). Wie aber können die Eltern beweisen, dass die Kinder von ihnen belehrt wurden? Hier kommt es wohl vor allem auf die Glaubwürdigkeit an.

Wer ganz sicher gehen will, keine Haftung für illegales Tun seiner Sprösslinge im Netz übernehmen zu müssen, kann mit jedem einen Vertrag abschließen. Aufgrund des Datums auf dem Schriftstück ist dann ersichtlich, dass die Belehrung vor der Tat stattgefunden hat. Vorgeschrieben ist ein solcher Vertrag nicht und es gibt bestimmt natürlich noch andere Möglichkeiten.

Wie sage ich es dem Kinde

Mit Kindern sprechenDa sich viele Möglichkeiten des Erwerbs von Musik in einer rechtlichen Grauzone bewegen, ist es nicht ganz einfach, dem Nachwuchs klarzumachen, was geht und was nicht. Grundsätzlich können folgende Dinge festgehalten werden, wenn es um das Downloaden und Filesharing von Musik geht.

Es ist beispielsweise erlaubt, sich eine Mp3 oder ein Video auf den eigenen Computer zu speichern, solange die Nutzung ausschließlich privaten Zwecken dient. Es sei denn, der Rechteinhaber untersagt dieses Vorgehen ausdrücklich. Eine Weitergabe dieser Musik im Internet ist jedoch immer verboten. Ebenso der Weiterverkauf. So verhält es sich auch mit Konzertmitschnitten. Diese über Handy zum Beispiel aufgenommen Videos, dürfen seien sie auch noch so kurz, nicht ohne ausdrückliche Genehmigung veröffentlicht werden. Weder auf YouTube noch auf Facebook!

Auch Musikdateien, die käuflich erworben wurden – hierbei ist billig nicht gleich illegal! – dürfen nicht dem World Wide Web zugänglich gemacht werden. Es ist lediglich erlaubt, sich Kopien zu machen. Auch andere Personen dürfen beauftragt werden, diese Kopien herzustellen, solange diese kein Geld dafür verlangen. CD`s und Mp3`s dürfen, nach dem käuflichen Erwerb, natürlich auch verschenkt werden. Haben Eltern ihren Kindern dieses erklärt, ist der Aufsichtspflicht, laut Bundesgerichtshof, nachgekommen worden. Eine Schriftform über die Belehrung kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich. Entfällt diese Aufklärung, haften Eltern auch weiterhin für ihre Kinder.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Michal Bednarek
Mitte-Unten: ©panthermedia.net Dmitriy Shironosov

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