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Mutter-Kind-Kur beantragen – darauf müssen Sie achten!

Mutter-Kind-Kur

Mutter-Kind-Kur beantragen – darauf müssen Sie achten!

Mutter-Kind-KurMutter-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden seit vielen Jahren von Müttern in Anspruch genommen, die einfach keine Energien mehr aufbringen können. Für diese Zielgruppe wurden zahlreiche Klinken und Sanatorien erstellt, die ganz spezifisch auf die Bedürfnisse der Mütter und ihrer Kinder abzielen. Hier können sich die Mütter also regenerieren und wieder neue Kraft schöpfen – aber auch die Kinder können sich erholen und eventuell vorhandene Krankheiten ausheilen lassen.

Oft steht emotionaler Druck hinter diesen Erschöpfungszuständen. Mit einer Mutter-Kind-Kur soll diesen Menschen die Option eingeräumt werden, sich einmal nur auf die eigene Gesundheit zu konzentrieren. Dieses Konzept hat sich schon seit Jahrzehnten bewährt und bietet auch Müttern mit einem kleineren Budget, die Chance eine Pause vom Alltag einzulegen. Allerdings müssen triftige Gründe für die Genehmigung einer Mutter-Kind-Kur vorliegen, bevor die Krankenkasse diese Kuren bewilligen darf. Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann sich für 21 Tage in eine entsprechende Klinik einweisen lassen und damit eine Zeit aus dem Alltag entfliehen.

Antrag auf Mutter-Kind-Kur stellen

Beim behandelnden Arzt werden zunächst alle Fakten erörtert, und wenn dieser feststellt, dass eine Kur angebracht ist, stellt er gemeinsam mit dem Patienten einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Gründe für den Antrag können sein:

  • Allgemeine Erschöpfung und Depressionen
  • Belastungen der zwischenmenschlichen Beziehung zum Kind
  • Erkrankungen der Atemwege
  • Allergien und chronische Erkrankungen
  • Adipositas, also starkes Übergewicht

Der Arzt muss alle Maßnahmen, die bis dato zu keinem Erfolg geführt haben auflisten und begründen, warum die Mutter-Kind-Kind zwingend erforderlich ist. Er wird erklären müssen, ob es sich
a)um eine Maßnahme zur Rehabilitation oder
b)um eine Vorsorge handelt, um weitere gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

Gesetzliche Bestimmungen für die Mutter-Kind-Kur

Zusätzlich stellt der Arzt für das oder die Kinder einen weiteren Antrag, der mit der gleichen Sorgfalt ausgefüllt, dann der entsprechenden Krankenkasse zugestellt wird. Die Intention ist es, eine stationäre Behandlung nach Paragraph 111a SGB von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen.

Seit dem 2012 ist übrigens festgelegt, dass Rentner keine dieser Kuren befürwortet bekommen, weil die Rentenversicherung diesen Aufwand nicht finanzieren kann. War der Krankenkasse früher möglich, eine ambulante Versorgung von Mutter und Kind zu genehmigen, so ist diese Option seit dem 6. Februar letzten Jahren nicht mehr relevant. Wenn die Krankenkasse dem Antrag des Arztes nicht entspricht, kann eine Untersuchung durch einen Arzt des Vertrauens von der Krankenkasse gefordert werden. Hier werden alle Angaben noch einmal geprüft und die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt, um damit dann die Richtigkeit der Notwendigkeit der Mutter-Kind-Kur zu gewährleisten. Wenn eine Notwendigkeit attestiert wird und alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Krankenkasse der Kur zustimmen.

Wie lange kann eine Mutter-Kind-Kur dauern?

In der Regel sind diese Kuren für Mütter und ihre Kinder auf einen Zeitraum von 3 Wochen begrenzt. In dieser Zeit haben beide die Gelegenheit, sich gründlich zu erholen und wieder neue Energie zu tanken. Mit zahlreichen Anwendungen und auch Seminaren zur Wissensvermittlung zum Thema Gesundheit sollten Erschöpfung oder auch psychosomatische Erkrankungen zu optimieren sein.

Laut § 23 Abs. 5 SGB V kann eine Mutter-Kind-Kur erst nach vier Jahren wiederholt werden. Wer in der Zwischenzeit eine Kur benötigt, weil die Gesundheit dies dringend erforderlich macht, muss sich mit der Unterstützung seines Arztes um eine Genehmigung bemühen. Wer alle medizinischen Gründe erbringt, kann die Kur früher in Anspruch nehmen.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Zdenek Fiamoli

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